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Verwaltungsvorschriften des LAGB

Für eine einheitliche Verwaltungspraxis hat das LAGB eine Reihe von Verwaltungsvorschriften in Form von Richtlinien, technischen Regeln, Leitlinien und Erläuterungen zu Rechtsverordnungen eingeführt und durch sogenannte "Technische Verfügungen" für den Dienstbetrieb und die Aufgabenerledigung innerhalb des Amtes verbindlich gemacht. Diese Verwaltungsvorschriften besitzen für den/die Verfahrensbeteiligten keine unmittelbare Rechtswirkung. Verwaltungsvorschriften sind jedoch von den Bediensteten zu beachten, die die Verwaltungsverfahren zum Beispiel für die Erteilung von Zulassungen, Genehmigungen und die behördliche Aufsicht und Kontrolle führen. Um die Verwaltungsverfahren von Seiten aller Beteiligten effizient zu gestalten, empfiehlt das LAGB den betroffenen Antragstellern, Unternehmern und Bürgern, die "Technischen Verfügungen" zu folgenden Sachgebieten zur Kenntnis zu nehmen:

Neben den o.g. Verwaltungsvorschriften wird das Handeln des LAGB im Innenverhältnis auch durch sog. Erlasse übergeordneter Behörden gelenkt.

Runderlass (des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt) betreffs Richtlinien über das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen nach dem Bundesberggesetz vom 29.01.1993 (MBl. LSA S.819)

Runderlass (des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt) betreffs der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bergbausanierungsmaßnahmen im Altbergbau ohne Rechtsnachfolger im Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA 2015 S. 432)