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Stilllegung des Endlagers für Radioaktive Abfälle Morsleben

Im Endlager für Radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM), einem ehemaligen Kali-/Salz-Bergwerk, wurden zwischen 1971 und 1998 schwach- bis mittelradioaktive Abfälle in mehreren 100 m Teufe eingelagert. Die Anlage wurde ab 1990 durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Dieses hat die Stilllegung des Endlagers beim zuständigen Landesumweltministerium Sachsen-Anhalt beantragt. Seit 25.04.2017 ist in Folge der Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE mbH) Betreiber des ERAM. Das Planfeststellungsverfahren führt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt (MULE), die bergrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das LAGB (Abteilung Bergbau). Infolge der Atomgesetzänderung 2013 geht mit Planfeststellungsbeschluss die atom- und bergrechtliche Zuständigkeit für das ERAM auf das Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) über.

Die Stilllegungsmaßnahmen sollen den Einschluss der eingelagerten Abfälle über 1 Mio. Jahre gewährleisten. Hierzu sind die Stabilisierung der Grube durch Hohlraumverfüllung, die Abdichtung von Einlagerungsbereichen mittels Streckenabdichtungen und der langzeitsichere Verschluss der beiden Schächte vorgesehen. Gemäß Atomgesetz ist im Zulassungsverfahren durch den Genehmiger (MULE) unter anderem das Vorliegen einer Schadensvorsorge nach Stand von Wissenschaft und Technik zu klären. Ein wesentliches Element hierbei ist der Nachweis der Langzeitsicherheit. Für die geowissenschaftlichen Fragestellungen der Genehmigungsentscheidung steht der Geologische Dienst aufgrund seiner Expertise dem MULE beratend zur Seite. Auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung umfasst die Beratung durch die Projektgruppe ERAM die Fachgebiete (Ingenieur-/Hydro-)Geologie, Hydro-/Geochemie und Geomechanik/Geotechnik.

Auswahlverfahren Endlagerstandort

Auf Basis des Standortauswahlgesetzes erfolgt gegenwärtig die deutschlandweite Suche nach einem Endlagerstandort für insbesondere hoch radioaktive Abfälle. Die sogenannte Endlager-Kommission hat die Verbringung in ein Endlagerbergwerk in einer tiefen geologischen Formation empfohlen und Vorschläge für die Umsetzung eines wissenschaftsbasierten und transparenten Auswahlverfahrens unterbreitet. Die entsprechende Umsetzung erfolgte mit Änderung des Standortauswahlgesetzes 2017. Wesentliche Grundlagen der mehrphasigen Entscheidungsfindung für einen Standort mit bestmöglicher Sicherheit sind demnach geowissenschaftliche Kriterien und (vorläufige) Sicherheitsuntersuchungen zur Abwägung potentieller Lokationen. Der Geologische Dienst des LAGB ist in diesem Zusammenhang Ansprechpartner für die geowissenschaftlichen Angelegenheiten des Landes bei der Suche und Auswahl geeigneter geologischer Formationen bzw. Standorte. Das Standortauswahlverfahren wird durch das BASE reguliert, Vorhabensträger der Standortsuche ist die BGE mbH.

LAGB-Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE

Am 28. September 2020 hat die BGE den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Dieser gilt als erster Meilenstein auf dem Weg zu einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Hier werden die Gebiete benannt, die im weiteren Verfahren näher untersucht werden sollen, da sie die geeigneten geologischen Voraussetzungen für eine Endlagerung erwarten lassen. Von den 90 identifizierten Teilgebieten betreffen 23 auch das Bundesland Sachsen-Anhalt. Insgesamt sind 12.264 km2 also rund 60 % der Landesfläche von Sachsen-Anhalt als Teilgebiet ausgewiesen.

Das LAGB hat am 3. Juni 2021 zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE Stellung bezogen. Diese Stellungnahme beinhaltet eine erste Prüfung des LAGB zur Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen in Hinblick auf die ausgewiesenen Teilgebiete dar und wird kontinuierlich fortgesetzt. Es werden Hinweise gegeben, welche Daten im weiteren Prozess der Endlagersuche eingehen sollten, um so zukünftig zielgerichtete Untersuchungen durchführen zu können. 

Ansprechpartner Geologischer Dienst

Dr. Bodo-​Carlo Ehling

Leiter der Abteilung Geologischer Dienst

Tel.: (0345) 13197-300

E-Mail: Bodo-Carlo.Ehling(at)sachsen-anhalt.de