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Steine- und Erdenbergbau

Das LAGB führt Aufsicht über rund 175 Steine- und Erdenbetriebe in Sachsen-Anhalt. Die Gesamtförderung der unter Bergaufsicht stehenden Steine und Erdenrohstoffe beträgt jährlich etwa 35,6 Millionen Tonnen, bei rund 1200 Beschäftigten. Wirtschaftlich bedeutend sind insbesondere die Lagerstätten von

  • Kiesen und Kiessanden (wichtigster Massenbaurohstoff des Landes),
  • Hartgesteinen (zum Beispiel Quarzporphyren, Grauwacken für Schotter und Splitte im Verkehrswegebau),
  • Kalksteinen (besonders für die Zementproduktion und als Chemierohstoff),
  • Quarzsanden (unter anderem zur Herstellung von Glas und Spezialprodukten) und
  • Tonen (einschließlich Spezialtonen und Kaolinen für keramische Produkte und andere Anwendungen, zum Beispiel zu Dichtungszwecken).

Die Rohstoffe werden vielfältig genutzt. Ein Schwerpunkt liegt in der Versorgung der Bauindustrie mit Kiessanden, Kalk- und Hartgesteinen im Straßen- und Verkehrswegebau sowie für die Betonproduktion. Darüber finden Kalksteine in den Bereichen Sodaherstellung, Entschwefelung von Kraftwerks-Rauchgasen und untergeordnet in der Landwirtschaft als Düngemittel Anwendung. Hochwertige Sandsteine, Granite und Quarzporphyre werden auch als Werksteine im Block gewonnen und aus ihnen Naturstein-Platten und Dekosteine für Gebäudefassaden, Denkmalsbauten und andere Verwendungen im Innen- und Außenbereich gefertigt. Verschiedene Quarzsandlagerstätten besitzen für die Glasherstellung ausreichende Qualität. Tone und Tonsteine werden in der Ziegelindustrie zu Klinkern, Mauersteinen und Bodenbelägen verarbeitet. In der feinkeramischen Industrie finden Kaoline und weißbrennende Tone (als besondere Tonqualität) ein weites Verwendungsspektrum für die Fliesen-, Steinzeug- und Porzellanherstellung. Gut für Dichtungszwecke geeignete Tone werden zur Abdichtung von Deponien und wasserbaulichen Anlagen, wie im Hochwasserdeichbau verwendet.

Bergbehördliche Aufsicht über Steine- und Erdenbetriebe bedeutet

  • eine sichere und rechtlich geordnete Betriebsführung mit vom LAGB zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen,
  • eine im LAGB gebündelte Zuständigkeit für Genehmigungen nach anderen betroffenen Rechtsgebieten,
  • Vor-Ort-Kontrollen mit fachbehördlicher Beratung insbesondere in verwaltungsrechtlichen sowie bergbau- und arbeitssicherheitlichen Angelegenheiten der Betriebe, Beschäftigten und gegebenenfalls betroffenen Bürger.

Die Mitarbeiter:innen des LAGB sind im Rahmen der Bergaufsicht, der Umsetzung von Betriebszulassungen und sonstigen Genehmigungen insbesondere zuständig für die Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten in den Betrieben, die Minderung des Unfallrisikos, die Minimierung der Auswirkungen von Betriebstätigkeiten auf die Umwelt und die betroffenen Menschen in der Nachbarschaft und die sichere Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die zum Beispiel durch Grenz- und Anhaltswerte für Luft, Lärm, Erschütterungen und so weiter in Rechtsvorschriften und sonstigem technischen Regelwerk bestimmt sind.

Ansprechpartner Steine und Erden

Dipl.-Ing. Ulf Desselberger
Dezernatsleiter Übertagebergbau

Tel.: (0345) 13197-250
E-Mail: Ulf.Desselberger(at)sachsen-anhalt.de