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Stellungnahmen und Informationszugang

 

Stellungnahmen: Träger öffentlicher Belange (TÖB) 

Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten Bau- und Planungsvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Begriff TÖB findet sich in § 4 BauGB, nachdem TÖB einzuschalten sind, sofern deren Aufgabenbereiche durch die Bauleitplanung berührt werden. Jährlich werden durchschnittlich 1.100 Anträge von den Mitarbeiter*innen des LAGB bearbeitet.

Sie wünschen Stellungnahmen zur geologischen bzw. bergbaulichen Beschaffenheit von Grundstücken im Land Sachsen-Anhalt oder betreiben Planungen zu Bauvorhaben? Dann können Sie jeder Zeit formlos, elektronisch an stellungnahmen.lagb(at)sachsen-anhalt.de (max. 15 MB) oder schriftlich einen Antrag stellen.

Bei Bedarf können Sie das folgende Antragsformular verwenden: Antragsformular

Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage empfiehlt es sich, den Antrag mit den notwendigen Anlagen elektronisch an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb von einem Monat bearbeitet, soweit keine Rechte Dritter oder öffentliche Belange entgegenstehen. Unter Umständen können für die Bearbeitung Kosten entstehen.

 

Informationszugang nach UIG und IZG 

Nach den modernen Informationsgesetzen steht es jeder Person frei, an dem Fachwissen teilzuhaben, das bei öffentlichen Stellen vorhandenen ist. Rechtsgrundlagen dafür sind insbesondere das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Informationszugangsgesetz (IZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Daneben bestehen weitere spezielle Akteneinsichtsrechte, z.B. die Einsicht in die Berechtsamsakte und das Berechtsamsbuch oder allgemein die Akteneinsicht von Beteiligten im Verwaltungsverfahren. Welcher Anspruch jeweils zur Anwendung kommt, entscheidet sich nach den Umständen des einzelnen Falles.

Sie wünschen einen Informationszugang? Dann können Sie jeder Zeit formlos, elektronisch an poststelle.lagb@sachsen-anhalt.de (max. 15 MB) oder schriftlich einen Antrag stellen. 

Bei Bedarf können Sie das folgende Antragsformular verwenden: Antragsformular

Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage empfiehlt es sich, den Antrag mit den notwendigen Anlagen elektronisch an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb von einem Monat bearbeitet, soweit keine Rechte Dritter oder öffentliche Belange entgegenstehen. Unter Umständen können für die Bearbeitung Kosten entstehen.

Einen Überblick über den im Amt vorhandenen Aktenbestand bietet der Auszug aus dem Landesaktenplan. Dort sind der Übersichtlichkeit halber nur die Hauptgruppen und Gruppen der hier relevanten Akten genannt.

Für weitere Recherchen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Inneres und Sport den vollständigen Aktenplan der Landesverwaltung. 

Ansprechpartner Stellungnahmen

Herr Tim Kirchhoff

Dezernat 32 – Rechtsangelegenheiten

Telefon: 0345 13197-438

E-Mail: stellungnahmen.lagb(at)sachsen-anhalt.de

Ansprechpartner Informationszugang

Poststelle 

Telefon: 0345 13197-​0

E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de