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Markscheide- und Berechtsamswesen

Im Markscheidewesen werden alle Fragen der bergbaulichen Vermessung behandelt, wie das Vermessen und Berechnen von Lagerstättenvorräten, die Darstellung von untertägigen Grubenräumen und Tagebauen in Risswerken sowie das Erfassen von bergbaulichen Schäden, die sich für die Betriebsanlagen, die Lagerstätte oder andere Sach- und Umweltgüter ergeben können.Im Berechtsamswesen werden die Fragen der Bergbauberechtigungen geregelt und über Anträge für die Erlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen sowie für die Erteilung von Bewilligungen und Bergwerkseigentum zur Gewinnung nachgewiesener Bodenschätze auf Grundlage der bergrechtlichen Vorschriften entschieden.

Die markscheiderischen Tätigkeiten in den Betrieben werden vom LAGB überwacht. Dazu gehört die Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung von Messungen zur Beobachtung der Tagesoberfläche und die Anfertigung und Nachtragung der vorgeschriebenen Risswerke durch vom LAGB anerkannte Markscheider oder andere als fachkundig anerkannte Personen.

Im LAGB liegen 191 bergmännische Risswerke der in Gewinnung stehenden Bergbaubetriebe als Behördenexemplar vor. Davon entfallen 158 auf Steine- und Erden-Betriebe, 3 auf Braunkohlentagebaue und 30 auf Untertagebetriebe einschließlich der Erdgasgewinnungs- und Speicherbetriebe.Insgesamt umfasst der Risswerkbestand des LAGB 635 Risswerke mit 7525 Blättern und zusätzlich für den Altbergbau 9323 Risse und Karten.

Regelmäßige Messungen zur Beobachtung der Tagesoberfläche sind für folgende Betriebe vorgeschrieben:

  • Kaliwerk Zielitz,
  • Steinsalzwerk Bernburg,
  • Versatzbergwerk Grube Teutschenthal,
  • Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM),
  • Sol- und Speicherbetriebe im
    • Bereich Neustaßfurt,
    • Bereich Salzstock Peckensen,
    • Bereich Bernburg/Peissen und
    • Raum Teutschenthal/Bad Lauchstädt.

Das LAGB hat in Sachsen-Anhalt 11 Markscheider anerkannt (aktive), 17 Markscheider haben eine vorläufige Anerkennung (aktive) und 5 sind als anerkannte Personen (aktive) registriert (Stand Februar 2009).

Das LAGB bearbeitet als Träger öffentlicher Belange pro Jahr rund eintausenddreihundert bergbauliche Stellungnahmen, die vor allem private Bauvorhaben, kommunale Planungen wie Flächennutzungs- und gemeindliche Bebauungspläne, geplante Windkraftanlagen, behördliche Fachplanungen wie Bauvorhaben des öffentlichen Verkehrs und des Versorgungsleitungsbaus als auch agrarstrukturelle Vorplanungen betreffen. In den Stellungnahmen werden unter anderem Konfliktsituationen zwischen bergbaulichen und bergbaufremden Nutzungsansprüchen aufgezeigt und auf potentielle bergbauliche Einflüsse und Gefahren hingewiesen. Das Berechtsamswesen umfasst alle Entscheidungen und Verfahren aufgrund bergrechtlicher Vorschriften, die mit der Ordnung der Bergbauberechtigungen im Zusammenhang stehen. Insbesondere die Erteilung, Verleihung und Aufhebung von Bergbauberechtigungen für bergfreie Bodenschätze gemäß Bundesberggesetz (Erlaubnis, Bewilligung und Bergwerkseigentum) sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Berechtsamswesen. Derzeit sind 478 Bergbauberechtigungen in Sachsen-Anhalt erteilt, die im "Berechtsamtsbuch" registriert und aktualisiert werden. Der größte Anteil bemisst sich auf oberflächennahe Rohstoffe. Neben Bergbauberechtigungen für bergfreie Bodenschätze, erfolgt nach Eignungsfeststellung der Rohstoffe im Berechtsamswesen auch die Zuordnung als grundeigener Bodenschatz gemäß Paragraph 3 Absatz 4 Bundesberggesetz (BBergG) und ermöglicht die Durchführung eines Vorhabens unter Bergrecht. Die Bergbauberechtigungen bilden die Basis für nachgeschaltete Verfahren nach Bundesberggesetz.

Ansprechpartner Markscheide- und Berechtsamswesen

Herr Götz-Wolfram Thauer
Dezernatsleiter 14 - Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau

Tel.: (0345) 13197-270
E-Mail: Markscheidewesen.lagb(at)sachsen-anhalt.de bzw. Berechtsamswesen.lagb(at)sachsen-anhalt.de