Datenschutzerklärung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) über die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen allgemeiner Tätigkeiten
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen allgemeiner Tätigkeiten des LAGB insbesondere in Verwaltungsverfahren. Unter Verwaltungsverfahren sind alle Anzeige, Anfrage-, Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren zu verstehen, die dem öffentlichen Recht unterliegen. Die allgemeinen Tätigkeiten des LAGB umfassen zudem die Vergabeverfahren. Der verantwortungsbewusste Umgang mit personenbezogenen Daten ist von hoher Priorität. Zur Sicherstellung des Datenschutzes wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die hier genannten personenbezogenen Daten werden im Sinne der Datensparsamkeit nur dann verarbeitet, wenn es im Einzelfall zur Aufgabenerledigung notwendig ist.
1. Verantwortlicher
Landesamt für Geologie und Bergwesen-Sachsen-Anhalt
vertreten durch den Präsidenten Uwe Schaar
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 13197-0
E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de
Web: www.lagb.sachsen-anhalt.de
2. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 13197-318
E-Mail: datenschutzbeauftragter.lagb(at)sachsen-anhalt.de
3. Verarbeitung personenbezogener Daten, Rechtsgrundlage, Zweck der Speicherung und Speicherdauer
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, insbesondere der regelmäßig erhobenen wie
- Vor-, Familien-, Geburtsnamen und Firmennamen,
- Kontaktdaten: Wohnanschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen
sowie in besonderen Verfahren aus Gründen der bestehenden Verfahrenserfordernisse ausnahmsweise
- Bankverbindungen und sonstige Zahlungsangaben,
- Beruf,
- Urkunden und Zertifikate zum Nachweis weiterer persönlicher Verfahrensvoraussetzungen,
- eingeholte Auskünfte beispielweise vom Einwohnermeldeamt, Bundeszentralregister und Verfassungsschutz, Führungszeugnisse,
- Erklärungen und eingereichte Unterlagen, wie Zeugnisse und Fortbildungs- und Sachkundenachweise,
- Versicherungsnachweise,
- Handelsregisterangaben, wie Vertretungsbefugnisse und
- Grundstücks- und Grundbuchangaben sowie Flurstückskennzeichen (Gemarkungsname, Flur- und Flurstücksnummern)
erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b), c) und e) sowie Abs. 2 und 3 DS-GVO i. V. m. § 4 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) zur Erfüllung
-
- eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen,
- der dem LAGB obliegenden rechtlichen Verpflichtungen,
- dem LAGB obliegender Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
insbesondere in Verbindung mit
- dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Sachsen-Anhalt,
- der Verwaltungsgerichtsordnung,
- dem Bundesberggesetz und auf dessen Grundlage erlassener Rechtsverordnungen,
- dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt sowie den hierzu erlassenen Vorschriften,
- dem Bundesimmissionsschutzgesetz, den Immissionsschutzverordnungen und sonstigen Regelungen zum Immissionsschutz,
- dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Abfallgesetz für das Land Sachsen-Anhalt sowie den hierzu erlassenen Vorschriften,
- dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt,
- dem Bundesbodenschutzgesetz, der Bundesbodenschutzverordnung und dem Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt,
- dem Sprengstoffgesetz und den hierzu erlassenen Verordnungen,
- dem Geologiedatengesetz und dem Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Sachsen-Anhalt,
- dem Informationszugangsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt,
- dem Umweltinformationsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt,
- dem Strahlenschutzgesetz,
- dem Chemikalien-, Gefahrgut- und Produktsicherheitsrecht,
- dem Arbeitsschutzrecht (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Fahrpersonalgesetz und -verordnung),
- der Gashochdruckleitungsverordnung und
- dem Vergaberecht (u. a. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung, VOL, VOB und hierzu erlassene Vorschriften).
Sollte eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen, erfolgt die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Eine erteilte Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Die Verarbeitung dieser Daten dient
- dazu, die Beteiligten in den jeweiligen Verfahren zu identifizieren,
- zur Erledigung von durchzuführenden Aufgaben und Verfahren sowie damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten,
- zur Korrespondenz mit den Beteiligten im Verfahren,
- zur Erhebung von Verwaltungskosten,
- zur Auszahlung von nicht berechtigt vereinnahmten Verfahrenskosten,
- der Bereitstellung von Metadaten, Geodaten, Geodaten- und Netzdiensten als Bestandteile einer landesweiten Geodateninfrastruktur.
Die in den Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden 10 Jahre bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akte geschlossen wurde, gespeichert. Danach werden diese Daten grundsätzlich gelöscht, es sei denn, dass das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die Datenübermittlung erfolgt ausnahmslos nur in dem Umfang, wie dies für das jeweilige Verfahren oder zur Wahrnehmung der jeweiligen Aufsichts- und Kontrollrechte notwendig ist. Zur Durchführung des behördlichen Verfahrens kann eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an folgende Kategorien von Empfängern erforderlich sein:
- Beteiligte desselben Verfahrens,
- durch das Verfahren in ihren Rechten betroffene Dritte,
- andere Behörden im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit,
- Gerichte,
- Vollstreckungsbeamte und
- Sachverständige.
5. Betroffenenrechte
Von einer Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Personen haben folgende Rechte:
- Recht auf Widerruf (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
Sie haben das Recht, ihre Einwilligungen zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke jederzeit gegenüber dem LAGB zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, haben Sie ein Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten und weitere Informationen. Das Auskunftsrecht kann im Rahmen des Art. 23 DS-GVO gesetzlich eingeschränkt sein (§ 11 DSAG LSA).
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Sollten die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, u.a. wenn die Daten nicht mehr zur Zweckerfüllung erforderlich sind, wenn die Einwilligung widerrufen ist oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, u.a. wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der Daten ablehnen oder, wenn das LAGB die Daten nicht mehr benötigt, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem LAGB bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
- Recht auf Beschwerde (Art. 77 DS-GVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist in Sachsen-Anhalt:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Straße 34a
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 818030
E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de
Web: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de
6. Weitere Datenschutzerklärungen und -hinweise des LAGB
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten
-
- in Bewerbungsverfahren,
- bei der Internetnutzung und
- in Bußgeldverfahren
hat das LAGB auf seiner Internetseite separate Datenschutzerklärungen und -hinweise veröffentlicht.