Amtliche Formulare für die Feldes- und Förderabgabeerklärung sowie Förderabgabevoranmeldung gemäß Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (FörderAVO)
Der Erhebung und Entrichtung der Feldes- und Förderabgabe im Land Sachsen-Anhalt liegen §§ 30 bis 32 Bundesberggesetz (BBergG) sowie die Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (FörderAVO) des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Juli 2019 in der jeweils geltenden Fassung zugrunde.
Nach Maßgabe des § 32 Absatz 2 BBergG und § 12 FörderAVO werden im Land Sachsen-Anhalt von den Regelsätzen der §§ 30 Absatz 3 Satz 1 und 31 Absatz 2 BBergG abweichende Abgabesätze festgelegt. Die Höhe der Abgabesätze sowie die jährlich aktualisierten Marktwerte für Bodenschätze im Sinne von § 31 Absatz 2 Satz 1 BBergG sind nachstehend veröffentlicht und können der einschlägigen PDF-Datei entnommen werden.
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) ermöglicht den Feldes- und Förderabgabepflichtigen über die auf dieser Homepage bereitgestellten Formulare die Abgabe der Feldes- und Förderabgabeerklärungen sowie der Förderabgabevoranmeldungen.
Für die Feldesabgabeerklärung ist der amtliche Formularvordruck im PDF-Format zu verwenden. Dieser kann zur Bearbeitung lokal auf dem Computer abgespeichert werden. Die Feldesabgabeerklärung ist fristgemäß bis zum 31. Mai eines jeden Jahres für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum ausgefüllt und unterzeichnet beim LAGB einzureichen. Die Übersendung der Feldesabgabeerklärung erfolgt vorzugsweise per E-Mail an foerderabgabe.lagb(at)sachsen-anhalt.de. Bis zum gleichen Tag ist die Feldesabgabe zu entrichten.
Die Förderabgabeerklärungen und -voranmeldungen sind ab sofort ausschließlich elektronisch über die nachstehenden Eingabemasken abzugeben.
Die bislang verwendeten Formulare im PDF-Format stehen nicht mehr zur Verfügung. Bei jeder Nutzung der Eingabemasken ist der sechsstellige numerische, inhaberbezogene Code zur Authentifikation als förderabgabepflichtiger Bergbauberechtigungsinhaber zu verwenden. Dieser wird den maßgeblichen Bergbauberechtigungsinhabern mit gesondertem elektronischem Schreiben übermittelt. Im Falle des Verlusts kann ein neuer Code über foerderabgabe.lagb(at)sachsen-anhalt.de angefordert werden.
Die Förderabgabeerklärung muss bis zum 31. Juli eines jeden Jahres für den vorangegangenen Erhebungszeitraum abgegeben werden und steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Gleichzeitig ist der die Summe der Abschlagszahlungen übersteigende Betrag zu entrichten.
Die Förderabgabevoranmeldungen müssen jeweils bis zum 40. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (Voranmeldezeitraum) abgegeben werden und stehen einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Bis zum gleichen Tag ist die Abschlagszahlung auf die Förderabgabe zu entrichten.
Abgabepflichtige brauchen ab dem 01. Januar 2026 nur dann keine Förderabgabevoranmeldung abzugeben und keine Abschlagszahlung zu entrichten, wenn die Förderabgabe für den vorangegangenen Erhebungszeitraum nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn keine Gewinnung im laufenden Erhebungsjahr erfolgt, Nullmeldungen im Rahmen der Förderabgabevoranmeldungen abzugeben sind, sofern die Förderabgabe für das vorige Erhebungsjahr mehr als 50.000 Euro beträgt. Die bisherige Prognose der voraussichtlichen Förderabgabe für das laufende Erhebungsjahr entfällt hingegen.
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Verordnung über Feldes- und Förderabgabe
Dateiname: FldAbgV_ST_2019_Stand20251205.pdf – Dateigröße: 65 KB -
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Merkblatt zur Förderabgabevoranmeldung und Förderabgabeerklärung
Dateiname: Merkblatt_Förderabgabe2025.pdf – Dateigröße: 326 KB -
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Marktwerte und Abgabesätze 2017
Dateiname: Marktwerte_und_Abgabesaetze_2017.pdf – Dateigröße: 366 KB -
Marktwerte und Abgabesätze 2018
Dateiname: Marktwerte_und_Abgabesaetze_2018.pdf – Dateigröße: 112 KB -
Marktwerte und Abgabesätze 2019
Dateiname: Marktwerte_und_Abgabesaetze_2019.pdf – Dateigröße: 295 KB -
Marktwerte und Abgabesätze 2020
Dateiname: Marktwerte_und_Abgabesaetze_2020.pdf – Dateigröße: 391 KB -
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Marktwerte und Abgabesätze 2022
Dateiname: 23212_2023_korrigierte_Marktwerte__2022_in_Sachsen-Anhalt.pdf – Dateigröße: 93 KB -
Marktwerte und Abgabesätze 2023
Dateiname: Marktwerte_für_2023_in_Sachsen-Anhalt.pdf – Dateigröße: 95 KB -
Marktwerte und Abgabesätze 2024
Dateiname: Marktwerte_und_Abgabesaetze_2024_Sachsen-Anhalt.pdf – Dateigröße: 409 KB

