Formular Förderabgabeerklärung
Erläuterungen
Maßgeblich für die Erhebung und Entrichtung der Förderabgabe sind §§ 31 und 32 des Bundesberggesetzes (BBergG) sowie die Verordnung über Feldes- und Förderabgabe des Landes Sachsen-Anhalt (FörderAVO) vom 15.07.2019 in der jeweils geltenden Fassung.
Abgabepflichtige haben bis zum 31. Juli eines jeden Jahres für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum eine Förderabgabeerklärung für die gewonnenen bergfreien Bodenschätze abzugeben und die Förderabgabe bzw. den die Abschlagszahlungen übersteigenden Betrag zu entrichten.
Ausführliche Informationen finden Sie HIER.
Mit dem Ihnen übersandten LAGB-Zugangscode können Sie ganz einfach Ihre Förderabgabeerklärung über folgendes Formular abgeben.
Die mit * markierten Eingabefelder sind Pflichtfelder.

