Geologiedatengesetz
Umsetzung in Sachsen-Anhalt
Am 30. Juni 2020 ist das Geologiedatengesetz in Kraft getreten und hat damit das Lagerstättengesetz vom 4. Dezember 1934 abgelöst. Das Geologiedatengesetz regelt die staatliche geologische Landesaufnahme sowie die Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Vorrangiges Ziel ist es, alle Ergebnisse geologischer Untersuchungen in den Ländern zentral bei der zuständigen Behörde zu sichern und diese unter Berücksichtigung von Schutzfristen und anderen Schutzbelangen allgemein zugänglich zu machen.
Mit dem 01.07.2022 hat das Landesamt für Geologie und Bergwesen die Zuständigkeit für das GeolDG zugewiesen bekommen.
Anzeige und Übermittlungsverfahren
Durch die Einführung des Geologiedatengesetzes vom 19.06.2020 zur Ablösung des Lagerstättengesetzes wurde ein neuer gesetzlicher Rahmen zur Anzeige von geologischen Untersuchungen und Bohrvorhaben festgelegt. Weitere Informationen zur Anzeige- und Datenübergabepflicht und den entsprechenden Fristen finden Sie im Informationsblatt für die Durchführung von Bohrvorhaben in Sachsen-Anhalt.
- Für die Bohranzeigen und Datenübergabe sind, soweit möglich, das Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie zu verwenden
- Sonstige Anzeigen sind an die Email-Adresse geoldg.lagb(at)sachsen-anhalt.de zu richten
Dokumentation Anwendung § 31 GeolDG
Die Sicherstellung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Fach- und Bewertungsdaten erfordert die Überprüfung, inwiefern diese nachteilige Auswirkungen auf den Schutz öffentlicher Belange hat (§ 31 GeolDG). Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat hierfür ein Prüfschema bzw. einen Prozess entwickelt. Dieses können Sie hier herunterladen.