Informationen zum Standortauswahlgesetz
In Deutschland wird für hochradioaktiven Abfälle ein Endlager-Standort gesucht. Das Endlager soll die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleisten. Für diesen langen Zeitraum sollen Mensch und Umwelt vor der gefährlichen Strahlung geschützt werden.
Alle wichtigen Regelungen für die Endlagersuche befinden sich im Standortauswahlgesetz (StandAG). Zuständig für die Endlagersuche und dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle im tiefen Untergrund ist im Auftrag des Bundes die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Das LAGB ist verpflichtet der BGE für die Endlagersuche alle verhandenden Daten zu übermitteln. Die Daten und dazugehörigen Informationen werden auf diesen Seiten öffentlich bereitgestellt.
Anmerkungen des LAGB Sachsen-Anhalt zum aktuellen Arbeitsstand der BGE zu den Repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (04.12.2025)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt veröffentlicht seine Anmerkungen zum aktuellen Arbeitsstand der BGE zu den Repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) kategorisiert Gebiete in Deutschland im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle nach ihrer Eignung gemäß dem „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG). Diese Kategorisierung erfolgt auf Basis geologischer Kriterien und wird in verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens kontinuierlich verfeinert.
Das Verfahren dient der Eingrenzung der potenziellen Gebiete und der Ermittlung von Gebieten, die eine höhere geologische Eignung aufweisen. Innerhalb der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) werden Gebiete durch einen vierstufigen Prüfprozess in die Kategorien D (ungeeignet) bis A (beste Eignung) eingeteilt. Diese Einstufung basiert auf spezifischen Kriterien für jedes Wirtsgestein, um eine einheitliche Bewertung der Gebiete zu ermöglichen.
Am 03.11.2025 wurden die neuen Arbeitsstände aus den rvSU nach § 14 Standortauswahlgesetz (StandAG) veröffentlicht. Zwei wesentliche Neuerungen im Vergleich zu der letzten Arbeitsstandveröffentlichung betreffen die Ausweisung von Gebietserweiterungen (im Endlagersuche Navigator schraffiert dargestellt) und Flächen, die bereits die Prüfschritte 1 und 2 der rvSU bestanden haben (im Endlagersuche Navigator türkis dargestellt) und in denen eine vertiefte sicherheitsgerichtete Bewertung beginnt. Das betrifft in Sachsen-Anhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Teilgebiet 012_01TG_198_01IG_K_g_RHE (Rhenoherzynikum/Harz) und 078_02TG_197_02IG_S_f_z (Thüringer Becken). Es handelt sich hierbei nicht um eine Standortfestlegung, sondern um einen Arbeitsstand innerhalb der Phase I des Standortauswahlverfahrens. Von Gebietserweiterungen ist Sachsen-Anhalt im Teilgebiet 055_00TG_130_00IG_S_s_z (Jahrstedt) betroffen. Die Gebietserweiterung wurde der Kategorie C zugeordnet.
Der Abschluss von Phase I, Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens zur Endlagersuche und damit der Vorschlag von Standortregionen durch die BGE wird für das Jahr 2027 erwartet. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die Standortregionen, die anschließend in Phase 2 übertägig erkundet werden sollen, verbindlich festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht potentiell die Möglichkeit, dass sich die bereits kategorisierten Gebiete ändern, da die laufenden geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungen sowie vorläufige Sicherheitsuntersuchungen zu neuen Erkenntnissen führen können.
Anmerkungen des LAGB Sachsen-Anhalt zum aktuellen Stand des BGE Endlagersuche Navigators (27.01.2025)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) veröffentlicht seine Anmerkungen zum aktuellen Stand des BGE Endlagersuche Navigators.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) kategorisiert Gebiete in Deutschland im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle nach ihrer Eignung gemäß StandAG (2017). Diese Kategorisierung erfolgt auf Basis geologischer Kriterien und wird in verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens kontinuierlich verfeinert. Von insgesamt 90 identifizierten Teilgebieten in Deutschland, die potenziell für ein Endlager in Frage kommen, liegen 23 in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht rund 12.264 km² oder etwa 60 % der Landesfläche. Den aktuellen Stand der Bearbeitung der Teilgebiete veröffentlicht die BGE regelmäßig im BGE Endlagersuche Navigator.
In einem wissenschaftsbasierten, transparenten und lernenden Verfahren reduziert die BGE die ursprünglich 90 Teilgebiete mithilfe repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) auf wenige Standortregionen. Ziel ist es, die Gebiete mit den bestmöglichen geologischen Voraussetzungen für eine sichere Endlagerung für hochradioaktive Abfälle zu identifizieren, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt langfristig sicherzustellen.
LAGB veröffentlicht Stellungnahme zum Zwischenbericht der BGE zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (03.06.2021)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Stellung bezogen. Diese Stellungnahme beinhaltet eine erste Prüfung des LAGB zur Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen in Hinblick auf die ausgewiesenen Teilgebiete und wird kontinuierlich fortgesetzt. Es werden Hinweise gegeben, welche Daten in den weiteren Prozess der Endlagersuche eingehen sollten, um so zukünftig zielgerichtete Untersuchungen durchführen zu können.
Der wesentlichste Einwand seitens des LAGB betrifft die Methodik zur Untersuchung der Mindestanforderungen an den drei Wirtsgesteinen zur Identifizierung der Teilgebiete. Die BGE verfolgte bei der Identifizierung der Teilgebiete einen chronostratigraphischen Ansatz für Ton- und Salzgesteine bzw. einen tektonostratigraphischen Ansatz für die Kristallingesteine. Zur Überprüfung der Mindestanforderungen für die Teilgebiete empfiehlt das LAGB einen lithologischen Ansatz. Bei diesen geht es um die Zusammensetzung der drei Wirtsgesteine Steinsalz, Ton und Kristallin. Die Datenlage in Sachsen-Anhalt wäre ausreichend um die Teilgebiete anhand der Erkenntnisse zur Lithologie aus vorhandenen Bohrinformationen stärker einzugrenzen.
Das LAGB erwartet, dass diese Stellungnahme seitens der BGE geprüft und die Ergebnisse der Prüfung zur nächsten Fachkonferenz Teilgebiete vorgestellt werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat im Rahmen der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle am 28. September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. In dem Zwischenbericht stellt die BGE die grundsätzlich geeigneten Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in einem der drei Wirtsgesteine Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein erwarten lassen, vor.Von den 90 identifizierten Teilgebieten betreffen 23 auch das Bundesland Sachsen-Anhalt. Insgesamt sind 12.264 km² also rund 60 % der Landesfläche von Sachsen-Anhalt als Teilgebiet ausgewiesen.





