Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Erweiterung Kalksteintagebau Förderstedt
PFV Erweiterung Kalksteintagebau Förderstedt
Die QEMETICA Soda Deutschland GmbH & Co. KG (vormals Ciech Soda Deutschland GmbH & Co. KG), im Folgenden als Antragstellerin benannt, beantragte mit Schreiben vom 15.11.2024 (Posteingang vom 20.03.2025) beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Erweiterung des Kalksteintagebaus Förderstedt. Die Antragstellerin beabsichtigt, zur Vergrößerung der Vorratsbasis und zur besseren Ausnutzung der Lagerstättenvorräte den Kalksteintagebau über die Grenzen des Bergwerkseigentums hinaus zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung des Tagebaus in die Tiefe durch Auffahren einer vierten Abbausohle geplant. Die Größe der Antragsfläche beträgt 207 ha, davon werden ca. 122 ha bereits als bergbauliche Gewinnungsfläche, Verkehrs-, Lager-, Umschlag- oder sonstige Betriebsfläche genutzt oder sind (zu einem geringen Flächenanteil) bereits für eine naturschutzfachliche Folgenutzung hergerichtet. Es verleiben ca. 85 ha unverritzer Fläche, welche derzeit ackerbaulich genutzt und im Zuge der Umsetzung des Vorhabens schrittweise in Anspruch genommen werden soll. Für das Gesamtvorhaben beantragt die Antragstellerin eine Vorhabenlaufzeit von 44 Jahren.
Aufgrund der Art und der Leistungsgrößen der im Rahmen der Planfeststellung beantragten Maßnahmen bedarf das geplante Vorhaben gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Daher ist für die Umsetzung des geplanten Vorhabens gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen. Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Den Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier.
Die vollständigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link als Zip-Datei heruntergeladen werden https://www.uvp-verbund.de/portal/
Die Gliederung der Unterlagen zur bergrechtlichen Planfeststellung finden Sie hier | ||
Allgemeinverständliche Zusammenfassung | ||
Teil I | Obligatorischer Rahmenbetriebsplan | |
Teil II | Fachbeiträge | |
Teil III | Fachgutachten | |
Teil IV | Anträge im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren | |
Erklärung zur Wasserrechtlichen Erlaubnis | ||
Urheberrechtserklärung | ||
Vereinbarung zur Namensänderung | ||