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Einwirkungsbereiche

Die Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) regelt Näheres zum Einwirkungsbereich, welcher als Grenze für die Anwendung der Bergschadensvermutung in § 120 des Bundesberggesetzes (BBergG) verankert ist.

Ein Einwirkungsbereich bezeichnet ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Einwirkungen auf die Tagesoberfläche kommen kann. Ein typisches Beispiel für solche Einwirkungen sind mögliche Senkungen, aber auch Hebungen.

Bezogen auf die Entstehung von Bergschäden werden drei unterschiedlich dimensionierte Einwirkungsbereiche nach EinwirkungsBergV angegeben:

  • Einwirkungsbereich, innerhalb welchem bergbaubedingte Senkungen oder Hebungen der Tagesoberfläche von zehn Zentimetern oder mehr auftreten (§ 2 Abs. 1-3, § 3 Abs. 1 und 2 EinwirkungsBergV)
  • erweiterter Einwirkungsbereich für Anlagen und Einrichtungen, die von Senkungen oder Hebungen kleiner zehn Zentimeter beeinträchtigt werden können, welcher bis zum Nullrand der Senkungen oder Hebungen reicht (§ 5 EinwirkungsBergV)
  • Einwirkungsbereich nach Auftritt einer bergbaubedingten Erschütterung (§ 3 Abs. 4 EinwirkungsBergV)

Die in Sachsen-Anhalt auftretenden Einwirkungsbereiche sind derzeit ausnahmslos einzelfallbezogen gemäß § 3 Abs. 1 EinwirkungsBergV ermittelt worden. Das heißt, die Festlegung der Bereiche ist insbesondere durch Messungen, die ein anerkannter Markscheider nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, nachgewiesen worden. Die aktuell für Sachsen-Anhalt zu veröffentlichenden Bereiche weisen ausschließlich Flächen aus, in denen zu veröffentlichende Bereiche markscheiderisch nachgewiesen worden sind. 

Für diese nach § 3 Abs. 1 EinwirkungsBergV festgelegten Einwirkungsbereiche gilt, dass die Unternehmen dem LAGB die ermittelten Bereiche anzeigen. Die Behörde prüft die Einwirkungsbereiche und gibt sie den Unternehmen und der Öffentlichkeit bekannt.

Für das Land Sachsen-Anhalt werden die folgenden, auf der Übersicht gekennzeichneten Bereiche nach § 3 Abs. 1 EinwirkungsBergV bekannt gegeben:

Name

Unternehmen

Art des Betriebes

Altmark

Neptune Energy Deutschland GmbH

Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen

Zielitz

K+S Minerals and Agriculture GmbH

untertägiger Bergbaubetrieb

Bernburg

K+S Minerals and Agriculture GmbH

untertägiger Bergbaubetrieb

Peissen

K+S Minerals and Agriculture GmbH

Solvay Chemicals GmbH

Erdgasspeicher Peissen GmbH

VNG Gasspeicher GmbH

Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen/ Untergrundspeicher mit künstlich geschaffenem Hohlraum

Salzmünde

GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG

untertägiger Bergbaubetrieb

Teutschenthal

GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG

untertägiger Bergbaubetrieb

Bad Lauchstädt

VNG Gasspeicher GmbH

Untergrundspeicher mit künstlich geschaffenem Hohlraum

Mit einem Klick auf den Namen des Einwirkungsbereichs in der Tabelle werden die jeweiligen Bereiche auf einer separaten Karte Sachsen-Anhalts dargestellt.

Kontakt

Dezernat 14 - Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: Markscheidewesen.lagb(at)sachsen-anhalt.de