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Über uns

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Durch den Beschluss der Landesregierung über die Zusammenführung der Bergämter Halle und Staßfurt mit dem Geologischen Landesamt Sachsen-Anhalt begann am 1. Januar 2002 die gemeinsame Arbeit des Geologischen Landesdienstes und der Bergverwaltung unter dem Dach des LAGB.

Mit dem LAGB besitzt das Land Sachsen-Anhalt eine moderne Dienstleistungsbehörde, in der die fachliche Nähe zwischen Bergbau und Geologie zum Ausdruck kommt und die Datengrundlage und Erfahrung von mehr als zweihundert Jahren steckt. Das LAGB bewegt sich im Spagat zwischen der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen, einer nachhaltige Daseins- und Zukunftsvorsorge sowie den gegenwärtigen wirtschaftlichen Interessen.

Präsident des LAGB

Die Amtsleitung sowie die Vertretung und Repräsentation des LAGB nach außen obliegt dem Präsidenten:

Uwe Schaar

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressesprecherin

Nadja Sonntag

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: pressestelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de

Abteilung 1 - Bergbau

Abteilungsleitung

N.N. 

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de

 

Die Kernaufgaben der Abteilung Bergbau umfassen die unmittelbare Bergaufsicht über alle bergbaulichen Tätigkeiten, Betriebsanlagen und Einrichtungen des Bergbaus. Hier werden Betriebsplanzulassungen und Genehmigungen erteilt und die Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Betrieben überwacht. Ferner wird in dieser Abteilung über Anträge für die Erlaubnis zur Aufsuchung von Bodenschätzen sowie für die Erteilung von Bewilligungen und Bergwerkseigentum zur Gewinnung nachgewiesener Bodenschätze entschieden. Gleichzeitig ist die Abteilung Bergbau zuständig für die Rechtsgebiete Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sprengstoffrecht, Umweltrecht (insbesondere Wasser-, Naturschutz-, Abfall- und Immissionsschutzrecht), Atom- und Strahlenschutz. Die Abteilung Bergbau ist darüber hinaus für die Abwehr von altbergbaubedingten Gefahren verantwortlich.

 

Die Abteilung 1 Bergbau gliedert sich in vier Dezernate und eine Projektgruppe:

Dezernat 11 - Umweltschutz im Bergbau

Dezernat 12 - Untertagebergbau (inklusive Bohrlochbergbau)

Dezernat 13 - Übertagebergbau

Dezernat 14 - Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau

Projektgruppe Geotechnik im Bergbau (GiB)

Abteilung 2 - Geologischer Dienst

Abteilungsleiter

Dr. Bodo-Carlo Ehling

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de

 

Die Hauptaufgaben des staatlichen geologischen Dienstes des Landes bestehen darin, Fachinformationen über den Zustand und die Veränderungen der obersten Erdkruste (Gesteine, Böden, Grundwasser) zu erheben, fachkundig zu bewerten und anwendungsbezogen zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne ist die Abteilung Geologischer Dienst die zuständig Fachstelle für die Umsetzung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) in Sachsen-Anhalt. Ihr obliegt die Sicherung und öffentliche Bereitstellung dieser geologischen Daten. Es ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere Bohrungen und geophysikalische Messungen von Dritten dem LAGB anzuzeigen sind und deren Ergebnisse dem Geologischen Dienst mittzuteilen bzw. Proben anzubieten sind. Die originäre Aufgabe des geologischen Dienstes liegt somit in der Vorsorge und Sicherung von Rohstoffen bzw. der zugrundeliegenden Lagerstätten und Mineralvorkommen.

 

Die Abteilung 2 gliedert sich in vier Dezernate:

Dezernat 21 - Geoinformation und Systeme

Dezernat 22 - Oberflächengeologie, Bodenkunde, Analytik

Dezernat 23 - Rohstoffgeologie, Hydrogeologie und Georisiken

Dezernat 24 - Tiefengeologie und Geophysik

Abteilung 3 - Zentrale Aufgaben

Abteilungsleiterin

Daniela Kampe 

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de

In der Abteilung 3 - Zentrale Aufgaben - werden die Querschnittsaufgaben des LAGB gebündelt. Die Abteilung versteht sich als Servicedienstleister für alle fachübergreifenden Angelegenheiten des Amtes. Neben Aufgaben auf den Gebieten des Personal- und Haushaltswesens, der Organisationsangelegenheiten, der IT-Betreuung und der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange erstreckt sich die Zuständigkeit der Abteilung auch auf die Rechtsangelegenheiten einschließlich der Prozessvertretung.  Außerdem werden in der Abteilung 3 alle Planfeststellungs- und Grundabtretungsverfahren nach Bergrecht sowie die förmlichen Verwaltungsverfahren nach Umweltrecht einschließlich von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der bergaufsichtlichen Sonderzuständigkeiten des LAGB durchgeführt.

Die Abteilung 3 gliedert sich in drei Dezernate:

Dezernat 31 - Zentraler Service 

Dezernat 32 - Recht und IT

Dezernat 33 - Besondere Verfahrensarten

Rechtsvorschriften des LAGB

Die Tätigkeiten des LAGB finden ihre Rechtsgrundlage im Bereich der Bergbauverwaltung vor allem in den Vorschriften des Bundesberggesetzes, das durch diverse Bergverordnungen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalts ergänzt wird. Daneben besitzt das LAGB eine Reihe von Sonderzuständigkeiten für die Ausführung weiterer Gesetze, beispielsweise aus dem Umwelt-, dem Arbeitsschutz- oder Sprengrecht.

Im Bereich des Altbergbaus werden die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalts ausgeführt.

Im Bereich Geologie regelt das Geologiedatengesetz die staatliche geologische Landesaufnahme. Vorrangiges Ziel ist es, alle Ergebnisse geologischer Untersuchungen innerhalb des Landes zentral bei der zuständigen Behörde, hier dem LAGB, zu sichern und diese unter Berücksichtigung von Schutzfristen und anderen Schutzbelangen allgemein zugänglich zu machen.

Da sich die gesamte Fülle an Rechtsgrundlagen hier nicht darstellen lässt, werden nachfolgend die Links zu den einschlägigen Vorschriftensammlungen aufgeführt. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Aktualität und Übereinstimmung mit Originalvorschriften wird jedoch keine Gewähr übernommen.

 

Europarecht

www.eur-lex.europa.eu

Bundesrecht

www.gesetze-im-internet.de

Landesrecht

www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

Historie

Landesämter für Geologie und Bodenforschung gibt es in Deutschland seit nahezu 180 Jahren. Die ersten amtlichen Arbeiten für ein flächendeckendes Kartenwerk im Maßstab 1:100.000 im heutigen Gebiet Sachsen-Anhalts begann im Sommer 1852 im Auftrag des preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe. Um die Jahrhundertwende und im ersten Drittel des 20. Jahrhundert gewannen die angewandten Untersuchungen der Geologie stärkere Bedeutung. Der Aufbau spezieller Ressorts zur Lagerstättengeologie, Hydrogeologie und Ingenieurgeologie standen im Mittelpunkt. Unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg, wurde in der damaligen sowjetischen Besatzungszone die sogenannte Deutsche Geologische Landesanstalt (DGLA) in Berlin gegründet und eine Landeszweigstelle für Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle errichtet. Aus dem Geologischen Dienst Halle entstand schließlich 1961 der Volkseigene Betrieb Geologische Erkundung West. Aus diesem wiederum ging mit der deutschen Wiedervereinigung das Geologische Landesamt Sachsen-Anhalt (GLA), ebenfalls mit Sitz in Halle, hervor.

Staatliche Behörden, die die Aufsicht über bergbaulichen Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen innehaben sowie für Arbeitssicherheit und die Gefahrenabwehr sorgen, waren ebenfalls dem Wandel der Zeiten ausgesetzt. Aus dem am 29. Dezember 1772 in Rothenburg an der Saale gegründeten Magdeburger-Halberstädtischen Oberbergamt ging im Jahre 1815 das Oberbergamt in Halle hervor. In dessen traditioneller Folge stand das Bergamt Halle. Das 1945 gegründete Bergamt Staßfurt stellte eine wichtige Behörde in der Wiege des Kalibergbaus dar und existierte nach der deutschen Wiedervereinigung weiterhin als eigenständiges Bergamt in Sachsen-Anhalt. Auch nach der Zusammenführung der drei Behörden zum heutigen LAGB hatte, bis zur Umsiedlung des Hauptsitzes nach Halle im Sommer 2020, der Standort Staßfurt Bestand.

Mit der Gründung des LAGB in seiner heutigen Struktur wurde das Ziel verknüpft, die Fachbehörde zukünftig an einem Standort in Halle zu zentralisieren. Zum zwanzigjährigen Jubiläum konnte dieses Ziel schlussendlich verwirklicht werden. Im Herbst 2022 konnte das LAGB seine neue Liegenschaft in der Fliederwegkaserne im Süden von Halle beziehen. Damit sind nun alle 122 Beschäftigten des LAGB an einem Standort vereint.

Kontakt

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

An der Fliederwegkaserne 13

06130 Halle (Saale)

 

Tel.: +49 345 13197-0

Fax: +49 345 13197-190

E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de