Rufbereitschaft des LAGB
Erstmeldungen von Unfällen und Betriebsereignissen gemäß § 74 Abs. 3 Bundesberggesetz sowie Meldungen mutmaßlich altbergbaubedingter Ereignisse (z. B. Tagesbrüche) sind zu richten an:
+49 171 5217 246 (Mo-So; 00:00 bis 24:00 Uhr)
Um die ständige Erreichbarkeit des Rufbereitschaftsdienstes nicht zu beeinträchtigen, bitten wir Sie, alle nicht eilbedürftigen Anliegen ausschließlich innerhalb der Bürozeiten
- Mo-Do: 07:30 bis 15:30 Uhr;
- Fr und vor gesetzlichen Feiertagen: 07:30 bis 13:00 Uhr
an das LAGB unter +49 345 13197-0 zu richten.