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Informationen zum Standortauswahlgesetz

In Deutschland wird für hochradioaktiven Abfälle ein Endlager-Standort gesucht. Das Endlager soll die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleisten. Für diesen langen Zeitraum sollen Mensch und Umwelt vor der gefährlichen Strahlung geschützt werden.

Alle wichtigen Regelungen für die Endlagersuche befinden sich im Standortauswahlgesetz (StandAG). Zuständig für die Endlagersuche und dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle im tiefen Untergrund ist im Auftrag des Bundes die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Das LAGB ist verpflichtet der BGE für die Endlagersuche alle verhandenden Daten zu übermitteln. Die Daten und dazugehörigen Informationen werden auf diesen Seiten öffentlich bereitgestellt. 

LAGB veröffentlicht Stellungnahme zum Zwischenbericht der BGE zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (03.06.2021)

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-​Anhalt (LAGB) hat zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Stellung bezogen. Diese Stellungnahme beinhaltet eine erste Prüfung des LAGB zur Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen in Hinblick auf die ausgewiesenen Teilgebiete und wird kontinuierlich fortgesetzt. Es werden Hinweise gegeben, welche Daten in den weiteren Prozess der Endlagersuche eingehen sollten, um so zukünftig zielgerichtete Untersuchungen durchführen zu können.

Der wesentlichste Einwand seitens des LAGB betrifft die Methodik zur Untersuchung der Mindestanforderungen an den drei Wirtsgesteinen zur Identifizierung der Teilgebiete. Die BGE verfolgte bei der Identifizierung der Teilgebiete einen chronostratigraphischen Ansatz für Ton- und Salzgesteine bzw. einen tektonostratigraphischen Ansatz für die Kristallingesteine. Zur Überprüfung der Mindestanforderungen für die Teilgebiete empfiehlt das LAGB einen lithologischen Ansatz. Bei diesen geht es um die Zusammensetzung der drei Wirtsgesteine Steinsalz, Ton und Kristallin. Die Datenlage in Sachsen-​Anhalt wäre ausreichend um die Teilgebiete anhand der Erkenntnisse zur Lithologie aus vorhandenen Bohrinformationen stärker einzugrenzen.

Das LAGB erwartet, dass diese Stellungnahme seitens der BGE geprüft und die Ergebnisse der Prüfung zur nächsten Fachkonferenz Teilgebiete vorgestellt werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat im Rahmen der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle am 28. September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. In dem Zwischenbericht stellt die BGE die grundsätzlich geeigneten Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in einem der drei Wirtsgesteine Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein erwarten lassen, vor.Von den 90 identifizierten Teilgebieten betreffen 23 auch das Bundesland Sachsen-​Anhalt. Insgesamt sind 12.264 km² also rund 60 % der Landesfläche von Sachsen-​Anhalt als Teilgebiet ausgewiesen.

Anmerkungen des LAGB Sachsen-Anhalt zum aktuellen Stand des BGE Endlagersuche Navigators (27.01.2025)

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) veröffentlicht seine Anmerkungen zum aktuellen Stand des BGE Endlagersuche Navigators.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) kategorisiert Gebiete in Deutschland im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle nach ihrer Eignung gemäß StandAG (2017). Diese Kategorisierung erfolgt auf Basis geologischer Kriterien und wird in verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens kontinuierlich verfeinert. Von insgesamt 90 identifizierten Teilgebieten in Deutschland, die potenziell für ein Endlager in Frage kommen, liegen 23 in Sachsen-Anhalt. Dies entspricht rund 12.264 km² oder etwa 60 % der Landesfläche. Den aktuellen Stand der Bearbeitung der Teilgebiete veröffentlicht die BGE regelmäßig im BGE Endlagersuche Navigator.

In einem wissenschaftsbasierten, transparenten und lernenden Verfahren reduziert die BGE die ursprünglich 90 Teilgebiete mithilfe repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) auf wenige Standortregionen. Ziel ist es, die Gebiete mit den bestmöglichen geologischen Voraussetzungen für eine sichere Endlagerung für hochradioaktive Abfälle zu identifizieren, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt langfristig sicherzustellen.

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