Stellungnahmen des LAGB im Sinne der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TÖB) und sonstige schriftliche Hinweise des LAGB zu Planungsvorhaben in Sachsen-Anhalt

Das LAGB in seiner Funktion als Landesbehörde wird regelmäßig mit TÖB-Anfragen an aktuellen Planungsvorhaben in Sachsen-Anhalt beteiligt. Die Abkürzung TÖB steht in diesem Falle für „Träger öffentlicher Belange“. Hierunter versteht man insbesondere Behörden, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten Bau- und Planungsvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Grundlage hierfür bildet § 4 BauGB, wonach Träger öffentlicher Belange einzuschalten sind, sofern deren Aufgabenbereich durch die Bauleitplanungen berührt werden.
Darüber hinaus können Sie auch jederzeit geologische bzw. bergbauliche Hinweise zur Beschaffenheit Ihres Grundstücks in Sachsen-Anhalt über das LAGB einholen. So können Ihnen erste Hinweise im Zuge Ihrer Planungen für Bauvorhaben geliefert werden. Nutzen Sie hierfür das beigefügte Antragsformular und übersenden Sie uns Ihre Anfrage, nebens einem amtlichen Lageplanausschnitts des betroffenen Grundstücks sowie einem gültigen Eigentumsnachweis, welcher Sie als Besitzer des angefragten Grundstücks zur Einholung bergbaulicher bzw. geologischer Informationen berechtigt.
Hinweis:
Bei schriftlichen bergbaulichen bzw. geologischen Hinweisen handelt es sich um kostenpflichtige Amtshandlungen, für die nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) i. V. m. mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Kosten erhoben werden.
Anträge auf Erteilung bergbaulicher bzw. geologischer Hinweise haben eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von einem Monat.
Um elektronische Übersendung der Antragsunterlagen wird gebeten (max. 15 MB im gängigen PDF-Format): stellungnahmen.lagb(at)sachsen-anhalt.de.