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Altbergbau

Mit der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Altbergbau vom 19. Dezember 2007 wurde dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, übertragen.

Das LAGB veranlasst in diesem Zusammenhang unter Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in stillgelegten Altbergbau-Anlagen des Tiefbaus, für die ein Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder nicht feststellbar ist und berät Behörden, Planungsingenieure und Bürger in geotechnisch-bergbaulichen Fragestellungen.

Im Jahresdurchschnitt fallen in Sachsen-Anhalt etwa 100 Tagesbrüche, die dem LAGB gemeldet werden - in niederschlagsreichen Jahren auch deutlich mehr. Die meisten resultieren aus tagesnahen unterirdischen Grubenräumen und Abbauen, die vor vielen Jahrzehnten im Braunkohlentiefbau, im Kupferschiefer- und Erzbergbau und oft auch durch nicht bergbaukundigen untertägigen Sand- beziehungsweise Werksteinabbau angelegt wurden.

Weiter sind in Sachsen-Anhalt 101 Altkalischächte bekannt. Davon sind an 28 Altkalischächten in den letzten 10 Jahren Untersuchungs- und Sicherungsmaßnahmen von der Bergverwaltung vorgenommen worden. Der Sicherheitszustand der übrigen Schächte wird vom LAGB sukzessive je nach dem aktuellen Kenntnisstand zu möglichen Gefährdungsrisiken untersucht.

Ansprechpartner Altbergbau

Herr Götz-Wolfram Thauer
Dezernatsleiter 14 - Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau

Tel.: (0345) 13197-270
E-Mail: altbergbau.lagb(at)sachsen-anhalt.de