Anfrage zur Bereitstellung von digitalen Fach- & Bewertungsdaten bereits angezeigter Untersuchungen
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) ist seit dem 15.07.2022 die zuständige Behörde für die Umsetzung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) in Sachsen-Anhalt. In diesem Rahmen nimmt das LAGB auch die vom Anzeigenden einer geologischen Untersuchung zu übermittelnden Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten gem. §§ 9–11 GeolDG entgegen.
Die bisherige Praxis der Informationsübermittlung erschwert durch den enormen Digitalisierungsaufwand die Integration der Daten in die entsprechenden Systeme und damit auch eine spätere öffentliche Bereitstellung. Um diesen Aufwand zu minimieren, bittet das LAGB um die Mithilfe der betroffenen Personen und Firmen. Hierzu wurde diesen und bekannten Betroffenen eine E-Mail mit der Bitte um Übermittlung der Daten gesendet. Dabei wurden zwei wesentliche Fälle unterschieden:
Übermittelt, aber nicht digital verarbeitbar
Es wurden in der Vergangenheit eine oder mehrere Bohrungen über das „Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie“ mittels Nachweisdaten angezeigt und die zugehörigen Fachdaten übermittelt. Die zu übermittelnden Fachdaten hat das LAGB lediglich in einer nicht digital verarbeitbaren Form erhalten. Dies schließt auch die Übermittlung digitaler Formate wie PDF-Dateien mit ein.
Noch nicht übermittelt
In der Vergangenheit wurde eine oder mehrere Bohrungen über das „Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie“ mittels Nachweisdaten angezeigt und die zugehörigen Fachdaten wurden noch nicht vollständig übermittelt.
Die Betroffenen sind angehalten auf Grundlage von § 16 (GeolDG) dem LAGB in beiden Fällen die Fachdaten in einem digital verarbeitbaren, nicht-binären Format (SEP3-konform, BoreholeML, GeODin, LAS/ASCII, CSV) zu übermitteln. Bei Unklarheiten und Nachfragen zu den Formaten stehen wir ihnen gerne unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: geoldg.lagb[at]sachsen-anhalt.de .
Sollte mindestens einer der Fälle auch auf Sie zutreffen, Sie von uns aber keine Nachfrage erhalten haben, bitten wir Sie darum, sich ebenfalls mit dem LAGB in Verbindung zu setzen (geoldg.lagb[at]sachsen-anhalt.de).