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Allgemeinverfügung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur Festsetzung der Datenkategorie nichtstaatlicher geologischer Daten nach § 29 Abs. 5 GeolDG, die vor dem 30.06.2020 übermittelt wurden

Gemäß § 29 Abs. 5 Satz 1 GeolDG setzt das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) als zuständige Behörde die Datenkategorien der Daten fest, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstättengesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften übermittelt wurden.

Die Festsetzung der Datenkategorien gibt das LAGB als zuständige Behörde öffentlich bekannt (§ 29 Abs. 5 Satz 3 GeolDG). Die Veröffentlichung der Bekanntgabe im Internet erfolgt auf Grundlage von § 29 Abs. 5 Satz 4 GeolDG, § 41 Abs. 3 und Abs.4 VwVfG.

Auf dieser Grundlage hat das LAGB folgende Allgemeinverfügung (Daten ohne geologische Schichtenverzeichnisse) erlassen:

Allgemeinverfügung LAGB vom 18.07.2023

Geowissenschaftliche Daten und Informationen

Geowissenschaftliche Flächeninformation finden Sie hier:

Bohrinformation mit Schichtenfolgen bietet die:

Information zur Hydrogeologie für Geothermie und Versickerung erhalten Sie über die:

Informationen zum Grundwasser fallen in die Zuständigkeit des:

Informationen zum Bodenschutz fallen in die Zuständigkeit des:

Informationen zur Bodenerosion fallen in die Zuständigkeit der:

Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aller Ebenen und Bereiche im Land (Amtliches Raumordnungs-Informationssystem ARIS):

 

Darüberhinausgehende Anfragen stellen Sie bitte an geoinfo.lagb(at)sachsen-anhalt.de. Je nach Umfang können für die Bereitstellung Verwaltungskosten nach AllGO LSA anfallen.