Markscheidewesen

Im Markscheidewesen werden alle Fragen der bergbaulichen Vermessung behandelt, wie das Vermessen und Berechnen von Lagerstättenvorräten sowie die Vermessung und Darstellung von untertägigen Grubenräumen und Tagebauen in Risswerken. Es werden bergbauliche Schäden, die sich für die Betriebsanlagen, die Lagerstätte oder andere Sach- und Umweltgüter ergeben können, dokumentiert. In diesem Zusammenhang werden u. a. auch Einwirkungsbereiche gemäß Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) erfasst und bekannt gegeben.
Die markscheiderischen Tätigkeiten in den Bergbaubetrieben werden vom LAGB überwacht. Dazu gehört die Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung von Messungen zur Beobachtung der Tagesoberfläche und die Anfertigung und Nachtragung der vorgeschriebenen Risswerke (z. B. die Kartendarstellung des Gewinnungsbetriebes) durch vom LAGB anerkannte Markscheider oder andere als fachkundig anerkannte Personen. Das Risswerk der zu überwachenden Bergbaubetriebe im Bestand des LAGB beläuft sich derzeit auf 380 Risswerke mit ca. 15.800 Einzelrissen.
Regelmäßige Messungen zur Beobachtung der Tagesoberfläche sind für folgende Betriebe vorgeschrieben:
- Kaliwerk Zielitz,
- Steinsalzwerk Bernburg,
- Versatzbergwerk Grube Teutschenthal,
- Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM),
- Sol- und Speicherbetriebe im
- Bereich Neustaßfurt,
- Bereich Salzstock Peckensen,
- Bereich Bernburg/Peissen und
- Raum Teutschenthal/Bad Lauchstädt.
Neben dem Risswerk zum aktiven Bergbau der heutigen Zeit, ist auch historisches Risswerk zum Altbergbau für Sachsen-Anhalt vorhanden. Dieses historische Risswerk umfasst ca. 10.000 Altrisse.
Berechtsamswesen

Im Berechtsamswesen werden die Fragen der Bergbauberechtigungen (Erlaubnis, Bewilligung und Bergwerkseigentum) geregelt und es wird über Anträge zur Erteilung und Verleihung sowie über den Widerruf bzw. die Aufhebung von Bergbauberechtigungen für bergfreie Bodenschätze (diese sind im Bundesberggesetz benannt) entschieden. Eine erteilte Erlaubnis gestattet das Aufsuchen von Bodenschätzen, Bewilligung und Bergwerkseigentum berechtigen zur Gewinnung nachgewiesener Bodenschätze auf der Grundlage der bergrechtlichen Vorschriften.
Darüber hinaus können grundeigene Bodenschätze, die ebenfalls im Bundesberggesetz benannt sind, nach Eignungsfeststellung des betreffenden Rohstoffs, den bergrechtlichen Vorschriften zugeordnet werden. Dies ermöglicht die Durchführung eines Gewinnungsvorhabens unter der Bergaufsicht.
Der größte Anteil der erteilten Bergbauberechtigungen bemisst sich dabei auf oberflächennahe Rohstoffe.
Bergbauberechtigungen bilden die Basis für die nachgeschalteten Betriebsplanverfahren nach dem Bundesberggesetz und somit die Gewinnung von Bodenschätzen.
Derzeit sind ca. 400 Bergbauberechtigungen in Sachsen-Anhalt erteilt. Diese werden zur Dokumentation im "Berechtsamsbuch" beim LAGB registriert und im Internetportal „Sachsen-Anhalt-Viewer“ (Themenkarte Bergbau und Rohstoffe) veröffentlicht. Aktuelle Entscheidungen zu Bergbauberechtigungen (Erlaubnis / Bewilligung / Bergwerkseigentum) finden Sie unter Bekanntmachungen und Auslegungen.
Zusätzlich zu den Entscheidungsverfahren werden auf Anfrage auch Auskünften aus dem Berechtsamswesen erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.