Informationszugang nach UIG und IZG
Nach den modernen Informationsgesetzen steht es jeder Person frei, an dem Fachwissen teilzuhaben, das bei öffentlichen Stellen vorhandenen ist. Rechtsgrundlagen dafür sind insbesondere das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Informationszugangsgesetz (IZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Daneben bestehen weitere spezielle Akteneinsichtsrechte, z.B. die Einsicht in die Berechtsamsakte und das Berechtsamsbuch oder allgemein die Akteneinsicht von Beteiligten im Verwaltungsverfahren. Welcher Anspruch jeweils zur Anwendung kommt, entscheidet sich nach den Umständen des einzelnen Falles.
Sie wünschen einen Informationszugang? Dann können Sie jeder Zeit formlos, elektronisch an poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de (max. 15 MB) oder schriftlich einen Antrag stellen. Hier können Sie Ihren Antrag (nach UIG, IZG und sonstiger Akteneinsicht) online einreichen.
Einen Überblick über den im Amt vorhandenen Aktenbestand bietet der Auszug aus dem Landesaktenplan. Dort sind der Übersichtlichkeit halber nur die Hauptgruppen und Gruppen der hier relevanten Akten genannt. Für weitere Recherchen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Inneres und Sport vollständigen Aktenplan der Landesverwaltung.
Hinweis:
Bei Anträgen auf Informationszugang handelt es sich ggf. um kostenpflichtige Amtshandlungen, für die nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) i. V. m. mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) Kosten erhoben werden.
Anträge auf Informationszugang haben eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von einem Monat, soweit keine Rechte Dritter oder öffentliche Belange entgegenstehen.