FAQs zur Geothermie
Wo finde ich erste Informationen zur Nutzung von Erdwärme an meinem Standort?
Eine erste Auskunft zur Nutzung von Erdwärme an Ihrem Standort erhalten Sie über das Anzeige- und Auskunftssystem (Erläuterungen zur Standortabfrage) des Landes Sachsen-Anhalt. Sie können Ihren gewünschten Standort in der Karte anklicken. Danach erhalten eine erste Auskunft, ob die Nutzung von Erdwärme aus geologischer Sicht grundsätzlich möglich ist oder es Einschränkungen hinsichtlich der Untergrundbeschaffenheit gibt, die zu beachten sind.
Bohrinformationen stehen im BoreholeML-Standard über die Bohrpunktkarte Deutschland zur Verfügung. Diese Plattform ermöglicht einen standardisierten, zentralen und benutzerfreundlichen Zugriff auf geologische Bohrdaten aus ganz Deutschland. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Bohrpunktkarte Deutschland. Hier können Sie prüfen, welche Informationen es im Umfeld Ihres Standortes gibt.
An wen muss ich mich für die Genehmigung meiner Erdwärmeanlage wenden?
Die zuständige Genehmigungsbehörde für oberflächennahe Erdwärmesysteme ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Bei Bohrungen mit einer Bohrtiefe von mehr als 100 m, die nicht unter § 2 des Bundesberggesetztes fallen, ist zudem gemäß § 127 Bundesberggesetz das LAGB einzubeziehen.
Jede Bohrung ist, unabhängig von ihrer Tiefe, gemäß § 8 des Geologiedatengesetzes spätestens zwei Wochen vor Bohrbeginn beim LAGB anzuzeigen. Die Anzeige sollte über den Onlineantrag auf der Homepage des LAGB erfolgen. Nach Abschluss der Bohrung ist das Schichtenprofil dem LAGB entsprechend der Fristen nach Geologiedatengesetz zu übermitteln. Dafür ist das Onlineportal zur Bohrergebnisabgabe des Landes Sachsen-Anhalts zu nutzen. Alle Schichtenverzeichnisse werden in die Landesbohrdatenbank des Landes Sachsen-Anhalt eingepflegt. Die Informationen aus der Bohrdatenbank geben wichtige Auskunft über die zu erwartenden Untergrundverhältnisse an einem Standort und können (mit Einschränkungen) für die Planung neuer Bohrungen herangezogen werden.
Wie unterstützt das LAGB?
Das LAGB kann auf Anfrage Auskünfte zu den geologischen Untergrundbedingungen eines Standortes erteilen. Dabei werden Daten aus der Landesbohrdatenbank, den geologischen Karten und verfügbaren Gutachten ausgewertet. Anfragen zur Auskunft für Ihren Standort senden Sie bitte unter Angabe der Postanschrift der geplanten Bohrung und der voraussichtlichen Bohrtiefe an das LAGB.
Das LAGB gibt keine Auskunft zu spezifischen thermischen Entzugsleistungen, da dieser Parameter auch von anlagenspezifischen Kennwerten bestimmt wird. Die spezifische thermische Entzugsleistung setzt sich wesentlich aus der Wärmeleitfähigkeit des Untergrundes aber auch aus technischen Randbedingungen wie Sondentyp, -anordnung, -zahl und Betriebsstunden zusammen. Das LAGB führt keine Prüfung der Planung, Dimensionierung und Förderung von Erdwärmeanlage durch. Bei konkreten Fragen zur Dimensionierung wenden Sie sich bitte an einen Fachplaner. Für Fragen zum konkreten Genehmigungsablauf kontaktieren Sie bitte die zuständige untere Wasserbehörde.
Wie finde ich das richtige Bohrunternehmen?
Das LAGB führt kein Verzeichnis über Bohrunternehmen. Generell ist es empfehlenswert, Bohrunternehmen zu beauftragen, die sich mit der regionalen Geologie an Ihrem Standort auskennen und über die erforderliche Zertifizierung verfügen. Eine Übersicht zu den für das Abteufen von Erdwärmesonden zertifizierten Bohrunternehmen finden Sie beispielsweise in den Datenbanken der Zertifizierungsstellen: