Menu
menu

Altbergbau

Mit der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Altbergbau vom 19.12.2007 wurde dem LAGB die Zuständigkeit für die Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, übertragen.

Das LAGB veranlasst in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in stillgelegten Altbergbau-Anlagen des Tief- und Tagebaus, für die ein Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder nicht feststellbar ist, bzw. wenn dies dem Einzelnen nicht zugemutet werden kann und berät Behörden, Planungsingenieure und Bürger in geotechnisch-bergbaulichen Fragestellungen.

Gefahrenabwehr

Zur Meldung von Tagesbrüchen verwenden Sie bitte diese Meldeformular oder nutzen Sie ggf. die Rufbereitschaft.

Im Jahresdurchschnitt fallen in Sachsen-Anhalt etwa 20 bis 30 Tagesbrüche (örtliche trichterförmige Einbrüche der Tagesoberfläche), die dem LAGB gemeldet werden - in niederschlagsreichen Jahren auch deutlich mehr.

Die meisten Tagesbrüche resultieren aus tagesnahen unterirdischen Grubenräumen und Abbauen, die vor vielen Jahrzehnten im Braunkohlentiefbau, im Kupferschiefer- und Erzbergbau und oft auch durch nicht bergbaukundigen untertägigen Sand- beziehungsweise Werksteinabbau angelegt wurden. Weitere Informationen zu Tagesbrüchen finden Sie unter dem Schwerpunktthema "Plötzlich ein Loch im Boden: Von Erdfällen und Tagesbrüchen".

Auch Randbereiche von Tagebaurestlöchern, welche unter die Zuständigkeit des LAGB fallen, werden regelmäßig auf Standsicherheit kontrolliert

Weiter sind in Sachsen-Anhalt 101 alte Kalischächte bekannt. Der Sicherheitszustand der Schächte wird vom LAGB sukzessive entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand zu möglichen Gefährdungsrisiken untersucht bzw. überwacht. 

Bergbauliche Stellungnahmen

Das LAGB bearbeitet als Träger öffentlicher Belange pro Jahr rund 1.300 bergbauliche Stellungnahmen, die vor allem private Bauvorhaben, kommunale Planungen wie Flächennutzungs- und kommunale Bebauungspläne, geplante Windkraftanlagen, behördliche Fachplanungen wie Bauvorhaben des öffentlichen Verkehrs und des Versorgungsleitungsbaus als auch agrarstrukturelle Vorplanungen betreffen. In den Stellungnahmen werden unter anderem Konfliktsituationen zwischen bergbaulichen und bergbau-fremden Nutzungsansprüchen aufgezeigt und auf potentielle bergbauliche Einflüsse und Gefahren hingewiesen.

Das Antragsformular für eine bergbauliche Stellungnahme finden Sie hier

Kontakt

Dezernat 14 - Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: altbergbau.lagb(at)sachen-anhalt.de