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Technische Verwaltungsvorschriften und Merkblätter des LAGB

Für eine einheitliche Verwaltungspraxis hat das LAGB eine Reihe von Verwaltungsvorschriften in Form von Richt- bzw. Leitlinien, Hinweisblättern und Erläuterungen zu Rechtsverordnungen eingeführt und für den Dienstbetrieb und die Aufgabenerledigung innerhalb des Amtes verbindlich gemacht. Diese Verwaltungsvorschriften besitzen für Verfahrensbeteiligte keine unmittelbare Rechtswirkung. Verwaltungsvorschriften sind jedoch von den Bediensteten des LAGB zu beachten, die die Verwaltungsverfahren zum Beispiel für die Erteilung von Zulassungen, Genehmigungen und die behördliche Aufsicht und Kontrolle führen.

Nachstehend werden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt: