Hinweise zum Datenschutz in Bußgeldverfahren beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) verarbeitet bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen nach dem Bergrecht, Umweltrecht (wie Wasserrecht, Abfallrecht, Immissionsschutzrecht), Geologiedatengesetz, Sprengstoffrecht und Arbeitsschutzrecht (wie Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz) personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen der Ermittlungen mitgeteilt oder von ihm im Rahmen von Beweiserhebungen und -sicherungen im Bußgeldverfahren erhoben werden; dies kann insbesondere auch Namen und Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, postalische Anschrift, Telefonnummer) von Zeugen und Geschädigten sowie weitere personenbezogene Angaben im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt umfassen.
Die nachfolgenden Hinweise geben im Umfang des § 11 Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA) hierzu weiterführende Informationen.
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
vertreten durch den Präsidenten Uwe Schaar
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 13197-0
E-Mail: poststelle.lagb(at)sachsen-anhalt.de
Web: www.lagb.sachsen-anhalt.de
Wenn Sie Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten haben, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des LAGB wenden. Die Kontaktdaten lauten:
Der Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt
An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
Tel.: +49 345 13197-318
E-Mail: datenschutzbeauftragter.lagb(at)sachsen-anhalt.de
1. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Das LAGB ist zuständige Aufsichtsbehörde für Betriebe unter Bergaufsicht und überwacht die Einhaltung der für die Bergbaubetriebe geltenden Vorschriften. Zudem obliegt ihm der Vollzug des Geologiedatengesetzes. In diesem Zusammenhang verarbeitet das LAGB personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Darunter fällt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Rahmen von Bußgeldverfahren.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren ist § 4 DSUG LSA i.V.m. den fachspezifischen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der Strafprozessordnung.
2. Rechte der Betroffenen
Sie haben bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das Recht
- auf Auskunft über zu Ihnen gespeicherte Daten (§ 13 DSUG LSA),
- auf Berichtigung unrichtiger Daten (§ 14 DSUG LSA),
- auf Löschung (§ 14 DSUG LSA),
- auf Einschränkung der Verarbeitung (§ 14 DSUG LSA).
3. Recht auf Anrufen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und dessen Erreichbarkeit
Wenn Sie der Auffassung sind, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das LAGB in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, haben Sie gemäß § 16 DSUG LSA das Recht, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt zu wenden. Er ist erreichbar unter:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 34a
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 81803 0
E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de
Web: https://datenschutz.sachsen-anhalt.de.
4. Weitere Datenschutzerklärungen und -hinweise des LAGB
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten
-
- im Rahmen allgemeiner Tätigkeiten,
- bei der Internetnutzung und
- in Bewerbungsverfahren
hat das LAGB auf seiner Internetseite separate Datenschutzerklärungen und -hinweise veröffentlicht.