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Formulare zur Entrichtung der Feldes- und Förderabgabe gemäß Verordnung über Feldes- und Förderabgabe (FörderAVO)

Die Pflicht zur Entrichtung der Feldes- und Förderabgabe ist ab dem 01.01.2013 wieder aufgelebt. Maßgeblich für die Erhebung und Entrichtung der Förderabgabe sind §§ 31 und 32 Bundesberggesetz (BBergG) sowie die Verordnung über Feldes- und Förderabgabe des Landes Sachsen-Anhalt (FörderAVO) vom 15.07.2019 in der jeweils geltenden Fassung.

Unter Anwendung des § 32 Absatz 2 Bundesberggesetz (BBergG) wurden vom Regelsatz der §§ 30 Absatz 3 Satz 1 und 31 Absatz 2 BBergG abweichende Regelsätze festgelegt. Die Höhe der Abgabesätze sowie die Marktwerte sind den unten aufgeführten Dateien zu Marktwerten und Abgabesätzen zu entnehmen.

Mit den hier veröffentlichten Dokumenten ermöglicht das LAGB den feldes- und förderabgabepflichtigen Unternehmen den Zugriff auf die Formulare zur Entrichtung der Feldes- und Förderabgabe. Diese sind fristgemäß und von den/dem Vertretungsberechtigten des Inhabers der Bewilligung unterzeichnet an die Postanschrift des LAGB einzureichen.

Ein separater Versand der Formulare durch das LAGB erfolgt nicht.

Die Formulare werden als PDF zur Verfügung gestellt. Wählen Sie bitte das entsprechende Formular aus und speichern es zur Bearbeitung lokal auf dem Computer ab.

Ansprechpartner Förderabgaben

Heidi Schindler
Dezernat 33 - Besondere Verfahrensarten

Tel.: +49 345 13197-413
E-Mail: heidi.schindler(at)sachsen-anhalt.de