Geowissenschaftliche und Bergbauarchive und Sammlungen, Fachbibliothek
Entsprechend dem "Beschluss der Landesregierung über die Errichtung und Aufgaben des Geologischen Landesamtes" vom 12. Februar 1991 werden dem Landesamt die Aufgaben, Befugnisse einer "Geologischen Anstalt" nach dem Lagerstättengesetz vom 4.12.1934 (RGBl. I Seite 1223), geändert durch Artikel 189 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2.3.1974 (BGBl. I Seite 469), übertragen. Danach sind dem Landesamt insbesondere Bohrungen und geophysikalische Messungen anzuzeigen, ihre Ergebnisse mitzuteilen und Proben anzubieten. Das Amt führt die erforderlichen Archive, Datenspeicher und Sammlungen.
Im Landesamt für Geologie und Bergwesen werden folgende Archive geführt:
- Geowissenschaftliche Archive,
- Bergbauarchive und ~sammlungen
- Archiv zur Auswertung und Verwaltung von Risswerken und Datenträgern zur risswerksgestützten Betriebs- und Bergaufsicht