Formular für den Markscheiderjahresbericht
Anerkannte Markscheider und anerkannte Personen im Sinne des § 64 Absatz 1 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) haben bis zum 1. Februar eines jeden Jahres für das vergangene Kalenderjahr der zuständigen Behörde einen Bericht mit den Angaben nach § 14 Nr. 4 lit a) bis d) Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) einzureichen. Für den Bericht ist das Formblatt, welches als Download auf dieser Seite erhältlich ist, zu verwenden.
Formular und weitere Informationen
- Formular Markscheiderjahresbericht (ausfüllbare PDF)
Hinweis: Bitte füllen Sie das Formular aus und versenden Sie es per E-Mail (mit der Sende-Schaltfläche im Formular). Wenn Sie kein E-Mail-Programm auf Ihrem PC haben, speichern Sie das Formular und hängen Sie es als Anlage an eine E-Mail.