Aufbau eines Bodenbeobachtungssystems in Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich gesetzlich verpflichtet, ein Bodenbeobachtungssystem einzurichten (Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz vom 8. April 2002 sowie Gemeinsamer Runderlass des MU, MW und ML vom 5. Dezember 1995).
Das Bodenbeobachtungssystem dient der Erfassung und Verarbeitung von Daten sowie der Bereitstellung von Informationen zum Zustand und zur Entwicklung der Böden in Sachsen-Anhalt.
Entsprechend ihrer Zuständigkeiten innerhalb der Landesverwaltung sind folgende Behörden am Aufbau und Betrieb des Bodenbeobachtungssystems beteiligt:
- Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (zuständig für Bodennutzung)
- Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (zuständig für Bodennutzung)
- Landesamt für Umweltschutz (zuständig für Bodenschutz)
- Landesamt für Geologie und Bergwesen (zuständig für Geologie und Bodenkunde).
Im Zuge der Errichtung des Bodenbeobachtungssystems werden insbesondere Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) eingerichtet und betreut. Eine BDF ist ein wiederauffindbarer, zum Zweck der langfristigen Beobachtung angelegter und untersuchter Ausschnitt des Bodens, der entsprechend festgelegter Untersuchungsprogramme zyklisch auf Veränderungen der Bodenbeschaffenheit überprüft wird.
Daneben wird die Ausweisung von Referenzstandorten (RZS) angestrebt. Unter RZS wird die Gesamtheit der durch Messungen des biologischen, chemischen oder physikalischen Zustandes des Bodens untersuchten, in Datenbeständen des Landes Sachsen-Anhalt erfassten Böden verstanden, die für Vergleichs- beziehungsweise Wiederholungsuntersuchungen hinreichend genau auffindbar sind (zum Beispiel durch Einmessung von geographischen Koordinaten). RZS werden in der Regel nicht originär für Zwecke der Boden-Dauerbeobachtung angelegt. Umfang und Qualität der an RZS durchgeführten Untersuchungen stimmen deshalb in der Regel nicht mit den für BDF vorgesehenen Untersuchungsprogrammen überein.
Das Bodenbeobachtungssystem wird von einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) betreut. Diese seit 1992 existierende Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der mit der Erfassung von Bodendaten und deren Auswertung befassten Ministerien bzw. von den Ministerien beauftragten Behörden zusammen. In der IMAG sind vertreten:
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, vertreten durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt sowie das Landesamt für Umweltschutz,
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, vertreten durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen,
- Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg und
- Ministerium des Innern.
Weitere Aufgaben der IMAG sind der Informationsaustausch, die Abstimmung von Bodendatenerhebungen sowie die Koordination der Datenauswertung zwischen den am Bodenbeobachtungssystem beteiligten Behörden. Darüber hinaus werden von der IMAG Ressort übergreifende Regelungen zum Bodenschutz bearbeitet.