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Boden-Dauerbeobachtung

Grundlagen

Das LAGB ist im Rahmen des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) in die Überwachung des Bodenzustandes eingebunden (§§ 10 und 11 BodSchAG LSA). Die Boden-Dauerbeobachtung im engeren Sinne erfolgt nach einer bundesweit abgestimmten Vorgehensweise durch die im Abstand von 5 bis 10 Jahren wiederholte Untersuchung von Böden an speziellen Messplätzen - den Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF). Das Boden-Dauerbeobachtungsprogramm begann in Sachsen-Anhalt 1990 mit der Einrichtung der ersten drei Boden-Dauerbeobachtungsflächen. 2006 wurde der Endstand von 70 eingerichteten BDF erreicht, bei deren 46 bereits die erste Wiederholungsuntersuchung durchgeführt wurde.

Die Boden-Dauerbeobachtung in Sachsen-Anhalt verfolgt drei wesentliche Zielstellungen:

  • aktuelle Zustandserfassung repräsentativer Standorte mit umfassendem Untersuchungsprogramm,
  • Vorhaltung von bodenkundlichen "Eichstandorten" für die Landesfläche,
  • im Langzeitmonitoring (über Wiederholungsuntersuchungen) die frühzeitige Feststellung etwaiger Bodenveränderungen an repräsentativen Standorten, die eine Prognose für das jeweils repräsentierte Gebiet erlauben.

Grundlage für die Anzahl und Standortauswahl der einzurichtenden BDF ist eine Studie der Landwirtschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von 1993, die im Jahre 2000 eine Aktualisierung unter Zugrundelegung der zwischenzeitlich im Geologischen Landesamt Sachsen-Anhalt entwickelten Bodenübersichtskarte 1:200.000 sowie der damit verbundenen Bodenlandschaftskarte erfuhr. Danach werden durch die im Endausbau vorhandenen 70 BDF etwa 71% der Landesfläche repräsentiert. Repräsentanzkriterien sind: Bodenlandschaft, Bodengesellschaft, Nutzung, Klima, Belastung; dazu kommt als Vorgabe für die Standortauswahl die Anknüpfung an vorhandene Messnetze.

Durchführung

Die Durchführung des Programms erfolgt arbeitsteilig in Zusammenarbeit verschiedener Landesbehörden, wobei die Zuständigkeiten in einem Erlass geregelt sind ("Aufbau und Betrieb des Bodenbeobachtungssystems des Landes Sachsen-Anhalt" - Gemeinsamer Runderlass des MU, MW und ML vom 5.12.1995). Danach ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen für den bodenkundlichen Teil des BDF-Programms zuständig, das Landesamt für Umweltschutz für Schadstoff- und Immissionsuntersuchung und die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau für die Erfassung der Bewirtschaftungsdaten beziehungsweise zugehörige Untersuchungen auf landwirtschaftlich sowie die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt für die entsprechenden Aufgaben auf forstlich genutzten Flächen. Die beteiligten Behörden führen ihren jeweiligen Part selbst durch oder beauftragen Dritte mit den erforderlichen Untersuchungen, wobei darauf geachtet wird, dass Wechsel der Verfahrensweisen beziehungsweise der Standards soweit als möglich vermieden werden, damit die Ergebnisse vergleichbar bleiben. Um Letzteres zu gewährleisten, werden in erster Linie die behördeneigenen Labors mit der Analytik betraut, weil hier sowohl methodische als auch personelle Konstanz gewahrt ist, keine Qualitätsabstriche infolge von Preiswettbewerb zu befürchten sind, und die Ablauf- und Ergebniskontrolle gesichert ist.

Die Durchführung der Boden-Dauerbeobachtung obliegt den Bundesländern. Die Auswahl der zu untersuchenden Parameter erfolgt dabei auf der Grundlage einer bundesweit verbindlichen Richtlinie, die gewährleistet, dass die Ergebnisse der Boden-Dauerbeobachtung über die Ländergrenzen hinweg ausgewertet werden können. Eine erste länderübergreifende bodenkundlich-fachliche Auswertung der Daten aus der Boden-Dauerbeobachtung erfolgte in den Jahren 2001 bis 2004 im Auftrag des Umweltbundesamtes. Die Ergebnisse sind als Band Nr. 50 in der Reihe "UBA-Texte" veröffentlicht. Weitere Informationen zur Boden-Dauerbeobachtung in Sachsen-Anhalt sind veröffentlicht in der Reihe "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt" sowie im Bodenbericht 2006 des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner Boden-Dauerbeobachtung

Dr. Henrik Helbig

Tel.: (0345) 13197-333

E-Mail: Henrik.Helbig(at)sachsen-anhalt.de