Fachberatung Hydrogeologie
Entsprechend den Aufgaben des Fachbereiches werden Behörden und andere Einrichtungen des öffentlíchen Lebens und der Wirtschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit beraten. Insbesondere
- Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Montanhydrogeologie,
- Raumordnungsverfahren und Beratungsleistungen für Ämter und Behörden,
- Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie),
- Bürgerberatung - Ersteinschätzungen zur hydrogeologischen Standortsituation im Zusammenhang mit Vernässungen, Brunnenbau, Erdwärmevorhaben u.a.
nehmen einen großen Anteil am Dienstleistungsangebot des Fachbereiches ein.
Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Montanhydrogeologie
Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Montanhydrogeologie bilden einen Schwerpunkt des Dezernats, da das Land über vielfältige bergbauliche Traditionen insbesondere für Braunkohle, Kupferschiefer und Kali/Steinsalz verfügt. Im Rahmen der Sanierungsbegleitung des ehemaligen Braunkohlebergbau sind die Mitarbeiter des Fachbereiches Hydrogeologie u.a. in den ehemaligen Fördergebieten Golpa - Gröbern, Geiseltal, Nachterstedt und Wulfersdorf tätig.
Im Rahmen der Sanierungsbegleitung Altbergbau sind die Mitarbeiter des Fachbereiches Hydro- und Umweltgeologie u.a. in den ehemaligen Braunkohle-Fördergebieten Golpa - Gröbern, Geiseltal, Merseburg-Ost und um Bitterfeld tätig.
Ein bedeutendes Vorhaben stellt die beabsichtigte Erweiterung der Halde des Kaliwerkes Zielitz dar. Die geplanten Arbeiten müssen durch das LAGB genehmigt werden. Die notwendige fachliche Beratung zu Fragen des Grundwasserschutzes erfolgt durch den Fachbereich Hydrogeologie. Aber auch zahlreich Vorhaben im Steine- und Erdenbergbau werden durch den Fachbereich begleitet.