Die Rechtsgrundlagen öffentlichen Handelns
Das LAGB ist als obere Landesbehörde Teil der ausführenden Gewalt im Land Sachsen-Anhalt. Insbesondere belastende Maßnahmen bedürfen deshalb für ihre Rechtmäßigkeit einer rechtlichen Grundlage. Diese Rechtsgrundlagen können sich in den nach außen bindenden Rechtsvorschriften, wie Gesetzen und Verordnungen, finden.
Zur Handlungsgrundlage eines Amtes zählen aber auch die ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften und Erlasse übergeordneter Behörden.