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Hier finden Sie Bekanntmachungen und Auslegungen, die sich auf derzeit am LAGB anhängige förmliche Verfahren und Planfeststellungsverfahren sowie abgeschlossene Verfahren und rechtskräftige Entscheidungen im Berechtsamswesen beziehen, geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten: 

Bekanntmachungen und Auslegungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Landeshauptstadt Magdeburg

Derzeit liegen keine Auslegungen und Bekanntmachungen vor. 

Stadt Dessau-Roßlau

Derzeit liegen keine Auslegungen und Bekanntmachungen vor. 

Stadt Halle (Saale)

Derzeit liegen keine Auslegungen und Bekanntmachungen vor. 

Altmarkkreis Salzwedel

Festlegung des Einwirkungsbereichs für die Erdgasfelder Struktur Altmark, Sanne und Wenze gem. § 3 Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) vom 05.05.2025

Für die Festlegung des Einwirkungsbereich für die Erdgasfelder Struktur Altmark, Sanne und Wenze mit Stand vom 29.11.2024 ist durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) diese Entscheidung ergangen. .

Ein Karte von diesem und weiteren Einwirkungsbereichen im Land Sachsen-Anhalt können sie hier einsehen.  

PFV Kiessandtagebau Bühne - Bekanntmachung vom 28.04.2025

zur Planfeststellung des Rahmenbetriebsplanes für das Gewinnungsvorhaben Bühne. Den Text der Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, Dezernat 33, finden Sie hier

Zudem können Sie im Zeitraum der Auslegung vom 06.05. – 19.05.2025 über diesen Link in den Planfeststellungsbeschluss sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen Einsicht nehmen.

Bewilligung vom 07.03.2024 zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze gemäß § 8 Bundesberggesetz (Jeetze-E)

Nach Prüfung des Antrages vom 12.06.2023 und Ergänzung vom 26.02.2024 und 05.03.2024 wird durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt die Bewilligung Nr.: II-B-i-336/24 "Jeetze-E" zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes -Erdwärme- erteilt. Die Bewilligung ist begrenzt auf das festgelegte Bewilligungsfeld im amtlichen Lageriss. Die Bewilligung ist bis einschließlich 31.03.2054 befristet.

Bewilligung vom 07.03.2024 zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze gemäß § 8 Bundesberggesetz (Jeetze-L)

Nach Prüfung des Antrages vom 12.06.2023 und Ergänzung vom 26.02.2024 und 05.03.2024 wird durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt die Bewilligung Nr.: II-B-c-335/24 "Jeetze-L"  zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes -Lithium- erteilt. Die Bewilligung ist begrenzt auf das festgelegte Bewilligungsfeld im amtlichen Lageriss. Die Bewilligung ist bis einschließlich 31.03.2054 befristet.

Anhalt-Bitterfeld

Derzeit liegen keine Auslegungen und Bekanntmachungen vor. 

Börde

Öffentliche Bekanntmachung vom 15.11.2023 (K+S - Flüssiggasverbrauchslager)

zum Antrag der K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Zielitz (Antragstellerin), auf Genehmigung nach § 4 BImSchG betreffend die Errichtung und den Betrieb eines Flüssiggasverbrauchslagers mit zwei Flüssiggaslagerbehältern und einer Gesamtlagerkapazität von 200 m³ Flüssiggas auf dem Werksgelände der Antragstellerin. Den Text der öffentlichen Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, Dezernat 33, finden Sie hier.

Burgenlandkreis

PFV Kiessandtagebau Zettweil-Nord

Die Starkenberger Quarzsandwerke GmbH & Co. KG (SQW) beantragte mit der Unterlage vom 15.11.2024, eingegangen am 22.01.2025, beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das bergrechtliche Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Zettweil-Nord.

Die SQW strebt hierzu ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 52 Abs. 2a des Bundesberggesetzes (BBergG) an.

Den Text der Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, Dezernat 33, finden Sie hier.

PFV Kiessandtagebau Nellschütz - Bekanntmachung vom 17.04.2025

Die Harbauer Kies- und Grundstücks GmbH & Co.KG (HKG) beantragte mit der Unterlage vom 28.02.2025, eingegangen am 18.03.2025, beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für die Änderung des bereits bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Nellschütz.

Der Rahmenbetriebsplan vom 01.03.1995 wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 08.01.1998 zugelassen und ist aktuell bis zum 31.12.2025 befristet. Zur maximalen Auskiesung der Lagerstätte strebt die HKG daher die Verlängerung der Vorhabenlaufzeit des Rahmenbetriebsplanes über den 31.12.2025 hinaus bis zum 31.12.2050 im Rahmen eines Planänderungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 52 Abs. 2c des Bundesberggesetzes (BBergG) an.

Den Text der Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, Dezernat 33, finden Sie hier.

Verlängerung vom 14.02.2025 gem. § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) der Bewilligung Nr.: II-B-g-120/94-Im Kriebsholz

Nach Prüfung des Antrages vom 03.07.2023 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Entscheidung für die Verlängerung der Bewilligung Nr.: II-B-g-120/94-Im Kriebsholz zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen bis einschließlich 30.04.2074.

Verlängerung vom 13.01.2025 gem. § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) der Bewilligung Nr.: II-B-f-134/94-Prießnitz-Ost

Nach Prüfung des Antrages vom 31.07.2024 und Ergänzung vom 19.12.2024 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Entscheidung für die Verlängerung der Bewilligung Nr.: II-B-f-134/94-Prießnitz-Ost zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes Kiese- und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen bis einschließlich 31.01.2027.

Harz

Übertragung gemäß § 22 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) vom 25.02.2025

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Übertragung der Bewilligung Nr.: II-B-f-322/96-Deersheim-Nord bekannt. 

Teilweise Aufhebung vom 12.02.2025 gem. § 19 Bundesberggesetz (BBergG) der Bewilligung Nr.: II-B-f-55/92-Froser Berg

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-​Anhalt (LAGB) gibt hiermit die teilw. Aufhebung der Bewilligung gemäß §19 BBergG mit der Nr.: II-B-f-55/92-Froser Berg bekannt. Hier finden Sie den Lageriss des verbliebenen Feldes. 

Aufhebung gemäß § 20 Bundesberggesetz (BBergG) Bergwerkseigentum "Harzgerode/Fischerberg" (02.05.2024)

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-​Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Aufhebung gemäß § 20 Bundesberggesetz des Bergwerkseigentums III-A-f-486/90/263 "Harzgerode/Fischerberg" bekannt.

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Jerichower Land

Derzeit liegen keine Auslegungen und Bekanntmachungen vor. 

Mansfeld-Südharz

Erlaubnis vom 12.03.2024 zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen nach § 7 Bundesberggesetz (BBergG) zu gewerblichen Zwecken (Sangerhausen)

Nach Prüfung des Antrages vom 27.06.2023 und Ergänzung vom 05.03.2024 wird durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt die Erlaubnis Nr.: I-B-i-138/24-Sangerhausen für die Aufsuchung des bergfreien Bodenschätzes - Erdwärme - für gewerbliche Zwecke erteilt. Die Erlaubnis ist bis einschließlich 31.03.2029 befristet. Hier finden Sie den dazugehörigen Lageriss.

Saalekreis

Ortsübliche Bekanntmachung vom 02.10.2024 - PFV Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums "Niemberg/Brachstedt" (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung "Wurp/Brachstedt" (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz "Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt". Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans "Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt" gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft "Saalekreis Ost". 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich. 

Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. 

Den Text der ortsüblichen Bekanntmachung finden Sie hier.

Salzlandkreis

PFV Erweiterung Kalksteintagebau Förderstedt

Die QEMETICA Soda Deutschland GmbH & Co. KG (vormals Ciech Soda Deutschland GmbH & Co. KG), im Folgenden als Antragstellerin benannt, beantragte mit Schreiben vom 15.11.2024 (Posteingang vom 20.03.2025) beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Erweiterung des Kalksteintagebaus Förderstedt. Die Antragstellerin beabsichtigt, zur Vergrößerung der Vorratsbasis und zur besseren Ausnutzung der Lagerstättenvorräte den Kalksteintagebau über die Grenzen des Bergwerkseigentums hinaus zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erweiterung des Tagebaus in die Tiefe durch Auffahren einer vierten Abbausohle geplant. Die Größe der Antragsfläche beträgt 207 ha, davon werden ca. 122 ha bereits als bergbauliche Gewinnungsfläche, Verkehrs-, Lager-, Umschlag- oder sonstige Betriebsfläche genutzt oder sind (zu einem geringen Flächenanteil) bereits für eine naturschutzfachliche Folgenutzung hergerichtet. Es verleiben ca. 85 ha unverritzer Fläche, welche derzeit ackerbaulich genutzt und im Zuge der Umsetzung des Vorhabens schrittweise in Anspruch genommen werden soll. Für das Gesamtvorhaben beantragt die Antragstellerin eine Vorhabenlaufzeit von 44 Jahren.

Aufgrund der Art und der Leistungsgrößen der im Rahmen der Planfeststellung beantragten Maßnahmen bedarf das geplante Vorhaben gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Daher ist für die Umsetzung des geplanten Vorhabens gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

Den Text der Bekanntmachung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, Dezernat 33, finden Sie hier.

Zudem können Sie über diesen Link in den Rahmenbetriebsplan Einsicht nehmen.

Aufhebung gemäß § 20 Bundesberggesetz (BBergG) Bergwerkseigentum Bernburg/Neuborna (02.05.2024)

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-​Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Aufhebung gemäß § 20 Bundesberggesetz des Bergwerkseigentums III-A-f-507/90/235-4236 "Bernburg/Neuborna" bekannt.

Stendal

Wittenberg

Köplitz - Planänderung - obligatorischer Rahmenbetriebsplan

Die Mitteldeutsche baustoffe GmbH legte mit Schreiben vom 03.02.2022 und 08.04.2022 einen obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das förmliche bergrechtliche Planänderungsvorhaben zum bergechtlich planfestgestellten bergbaulichen Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Köplitz beim Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) zur Zulassung vor.

Kontakt

Dezernat 33 - Besondere Verfahrensarten

Tel.: +49 345 13197-0

E-Mail: planfeststellung.lagb(at)sachsen-anhalt.de

 

Kontakt

Dezernat 14 - Markscheide- u. Berechtsamswesen, Altbergbau

Tel.: + 49 345 13197-0

E-Mail: berechtsamswesen.lagb(at)sachsen-anhalt.de