Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung vom 23.03.2023 (UTD Zielitz)
zu dem Vohaben Errichtung eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle innerhalb der bestehenden Umschlaghalle der UTD Zielitz der K + S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Zielitz.
Die K + S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Zielitz legte mit Schreiben vom 16.01.2023 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) einen Antrag zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Errichtung eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle innerhalb der bestehenden Umschlaghalle der UTD Zielitz vor. Das LAGB hat daraufhin das geplante Vorhaben anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien einer Überprüfung unterzogen. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG i.V.m. § 7 UVPG wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Förmliches bergrechtliches Planänderungsverfahren - Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm - Erörterungstermin
Bekanntmachung zum Vorhaben der Gilde GmbH auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Änderung des bergrechtlich planfestgestellten bergbaulichen Vorhabens Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm.
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt hat in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für den vorstehend genannten Antrag auf Planänderung entschieden, dass ein Erörterungstermin stattfindet. Näheres ist der hier beigefügten Bekanntmachung zu entnehmen.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) des aufrechterhaltenen Gewinnungsrechtes im Sinne einer Bewilligung Nr.: IV-A-f-4/92-"Badeborn"
Nach Prüfung des Antrages vom 17.02.2022 sowie Ergänzungen vom 22.04.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Entscheidung, das im Sinne einer Bewilligung bestätigte Gewinnungsrecht IV-A-f-4/92 für das Gewinnungsfeld „Badeborn“ zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes "Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen" bis einschließlich dem 31.12.2032 verlängert worden ist.
Öffentliche Bekanntmachung vom 19.01.2023 (Wallhausen)
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Wallhausen der Kieswerk Wallhausen GmbH.
Die Kieswerk Wallhausen GmbH legte mit Schreiben vom 05.10.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Änderung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.06.2001 bergrechtlich planfestgestellten Vorhabens Kiessandtagebau Wallhausen vor.
Die Kieswerk Wallhausen GmbH beabsichtigt für die vollständige Auskiesung des bereits zum Teil aufgeschlossenen Abbaufeldes eine Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 6 Jahre bis zum 31.12.2031.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntgabe zu entnehmen.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) der Bewilligung Nr.: II-B-g-235/92- "Förderstedt"
Nach Prüfung des Antrages vom 26.10.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Verlängerung der Bewilligung Nr.: II-A-f-235/92 im Bewilligungsfeld „Förderstedt“ zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes -Kalksteine zur Herstellung von Industrie-, Brannt-, und Düngekalk- bis einschließlich dem 31.12.2042
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 BBergG des aufrechterhaltenen Gewinnungsrechtes im Sinne einer Bewilligung Nr.: IV-A-f-204/91-"Groß Mühlingen"
Nach Prüfung des Antrages vom 15.08.2022 und Ergänzung vom 23.12.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Bewilligung der Verlängerung für das Gewinnungsrecht IV-A-f-204/91 für das Gewinnungsfeld „Groß Mühlingen“ zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes "Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen" bis einschließlich dem 31.12.2032.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 BBergG der Bewilligung Nr.; li-B-f- 25/91-"Köthen"
Nach Prüfung des Antrages vom 13.04.2022 und Ergänzung vom 12.12.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Bewilligung Nr.: II-B-f-25/91 im Bewilligungsfeld: „Köthen" zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes - tonige Gesteine für spezielle Einsatzgebiete -bis einschließlich dem 31.12.2030.
Öffentliche Bekanntmachung vom 19.01.2023 (Sol- und Speicherfeld Teutschenthal)
Zu dem bergbaulichen Vorhaben Erweiterung des Sol- und Speicherfeldes Teutschenthal durch die Neubohrung Lt 65 und Einbindung in das vorhandene Leitungssystem der Dow Olefinverbund GmbH.
Die Dow Olefinverbund GmbH beantragte mit Schreiben vom 12.12.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG für das Vorhaben.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der hier beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) der Bewilligung Nr.: ll-B-g-82/93-"Farnstädt-Süd"
Nach Prüfung des Antrages vom 01.07.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) der Bewilligung Nr.: ll-B-g-82/93-"Farnstädt-Süd"
Genehmigung der Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-g- 376/90/203-"Wernigerode/Kleiner Birkenkopf'
Nach Prüfung des Antrages vom vom 02.09.2021 und Ergänzungen vom 22.09.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen - Anhalt (LAGB) die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-g- 376/90/203-"Wernigerode/Kleiner Birkenkopf"
Mitgewinnung des bergfreien Bodenschatzes Rogenstein gem. § 42 Bundesberggesetz (BBergG) für das Bergwerkseigentum Nr.: III-A-f-91/90/226-"Beesenlaublingen"
Nach Prüfung des Antrages vom 26.05.2021 wird durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) für das Bergwerkseigentum Nr.: III-A-f-91/90/226-"Beesenlaublingen"das Recht zur Mitgewinnung des Bodenschatzes Rogenstein erteilt.
Genehmigung der Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-g- 372/90/202-"Schierke/Knaupsholz"
Nach Prüfung des Antrages vom 05.07.2021 und Ergänzungen vom 22.09.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen - Anhalt (LAGB) die Genehmigung der Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-g- 372/90/202-"Schierke/Knaupsholz".
Öffentliche Bekanntmachung vom 21.11.2022 (Kiessandtagebau Landsberg)
Zu dem bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Landsberg der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH.
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH legte mit Schreiben vom 10.10.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um zusätzlich 6 Jahre für das bergrechtlich planfestgestellten Gewinngsvorhaben Kiessandtagebau Landsberg vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der hier beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Veräußerung gem. § 23 BBergG des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-f- 444/90/217-"Flechtingen/Boddenseill"
Nach Prüfung des Antrages vom 23.06.2022 und Ergänzungen vom 04.08.2022, 18.08.2022 ergeht durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen - Anhalt (LAGB) die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-f-444/90/217-"Flechtingen/Boddenseill"
Verlängerung der Bewilligung Nr.: Il-A-f-208/91-"Erxleben-Riesengrund" gemäß § 16 Absatz 5 Bundesberggesetz (BBergG) Antrag vom 02.08.2021 und Ergänzung vom 16.08.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des entsprechenden Antrages die Genehmigung zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes Kiese- und Kiessande verlängert.
Veräußerung gem. § 23 BBergG des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-f- 818/90/906-"Wegenstedt"
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des entsprechenden Antrages die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr.: lll-A-f- 818/90/906-"Wegenstedt" erteilt.
Öffentliche Bekanntmachung vom 14.09.2022 (Errichtung und Betrieb einer Grubenanschlussbahn im Kiessandtagebau Holzdorf)
zum bergbaulichen Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Grubenanschlussbahn im Kiessandtagebau Holzdorf der KWH Kieswerk Holzdorf GmbH & Co. KG.
Die KWH Kieswerk Holzdorf GmbH & Co. KG legte mit Schreiben vom 19.05.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Errichtung und den Betrieb einer Grubenanschlussbahn für das bergrechtlich planfestgestellte bergbauliche Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Holzdorf vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Verlängerung der Bewilligung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 04.10.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrags die Bewilligung Nr.: II-B-f-24/91- "Schadeleben" verlängert.
Öffentliche Bekanntmachung vom 15.09.2022 (Wasserstoff-UGS Bad Lauchstädt)
zum bergbaulichen Vorhaben Errichtung und Betrieb des Wasserstoff-Untergrundspeichers Bad Lauchstädt der VNG Gasspeicher GmbH.
Die VNG Gasspeicher GmbH reichte am 14.10.2020 die Revision 02 des Hauptbetriebsplans für die Errichtung und den Betrieb des Wasserstoff-Untergrundspeichers Bad Lauchstädt beim LAGB ein und beantragte dessen Zulassung.
Das LAGB hat den vorstehend genannten Hauptbetriebsplan gemäß § 55 Abs. 1 BBergG zugelassen. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Einstufung der Rohstoffe gem. § 3 Abs. 4 Bundesberggesetz (BBergG) vom 19.08.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Einstufung der Rohstoffe als grundeigener Bodenschatz gem. § 3 Abs. 4 Bundesberggesetz (BBergG) für das Feld Nr.: VI-f-888/22-"Tornitz II-Erweiterung" bekannt. Hier finden Sie den Lageriss des verbliebenen Feldes.
Öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2022 (Erweiterung Gleisanschluss - Trabitz/Sachsendorf/Schwarz)
zum bergbaulichen Vorhaben Erweiterung des Gleisanschlusses mit einer Verlängerung des Ladegleises im Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz der SCHWENK Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG in Calbe (Saale).
Die SCHWENK Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG Calbe (Saale) legte mit Schreiben vom 09.12.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Erweiterung des Gleisanschlusses mit einer Verlängerung des Ladegleises für das bergrechtlich planfestgestellte bergbauliche Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2022 (Landbandanlage - Trabitz/Sachsendorf/Schwarz)
zum bergbaulichen Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Landbandanlage sowie die Erhöhung der aufzubereitenden Rohkiesmenge im Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz der SCHWENK Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG in Calbe (Saale).
Die SCHWENK Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG Calbe (Saale) legte mit Schreiben vom 06.12.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Errichtung und den Betrieb einer Landbandanlage sowie die Erhöhung der aufzubereitenden Rohkiesmenge für das bergrechtlich planfestgestellte bergbauliche Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Teilw. Aufhebung einer Bergbauberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG) vom 05.07.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die teilw. Aufhebung der Erlaubnis gemäß § 7 BBergG mit der Nr.: II-B-f-231/92-"Trabitz, Sachsendorf und Schwarz" bekannt. Hier finden Sie den Lageriss des verbliebenen Feldes.
Öffentliche Bekanntmachung vom 05.07.2022 (BHKW Profen)
zum Bau und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) und einer Holztrocknungsanlage am Standort Profen.
Die Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH in Zeitz legte mit Schreiben vom 06.05.2022 die Unterlage für eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den beabsichtigten Bau und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) und einer Holztrocknungsanlage sowie einer Fernwärmeleitung mit Wärmeübergabestation (WÜST) vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 Saltz 3 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht für Neuvorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 15.06.2022 (Farnstädt-Süd)
zum bergbaulichen Vorhaben Kalksteintagebau Farnstädt-Süd der D-B-F Baustoff GmbH Siersleben.
Die D-B-F Baustoff GmbH Siersleben legte mit Schreiben vom 23.03.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 6 Jahre bis zum 30.09.2031 für das bergrechtlich planfestgestellte bergbauliche Gewinnungsvorhabens Kalksteintagebau Farnstädt-Süd vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 24.05.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrags die Bewilligung Nr.: II-B-f-15/91-"Grana I" verlängert.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 24.05.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrags die Bewilligung Nr.: "II-A-f-16/91-"Grana III" verlängert.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 24.05.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrags die Bewilligung Nr.: "II-A-f-16/91-"Grana II" verlängert.
Öffentliche Bekanntmachung vom 19.05.2022 (UGS Bernburg)
zum bergbaulichen Vorhaben Nachnutzung von drei Kavernen als Gasspeicher der VNG Gasspeicher GmbH.
Die VNG Gasspeicher GmbH legte mit Schreiben vom 17.02.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Übernahme von drei soltechnisch fertiggestellten Kavernen der Solvay Chemicals GmbH in den Betrieb des UGS Bernburg mit dem Ziel der Nachnutzung zur Gasspeicherung.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 14.04.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrages die Bewilligung Nr.: II-A-f-44/92-"Roßla-Nord" verlängert.
Übertragung gemäß § 22 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) vom 11.04.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Übertragung der Bewilligung Nr.: II-A-f-20/92-"Kayna-Starkenberg" bekannt. Hier finden Sie den dazugehörigen Lagerriss.
Öffentliche Bekanntmachung vom 15.03.2022 (Kaliwerk Zielitz)
zum bergbaulichen Vorhaben Halde 2/Haldenkapazitätserweiterung (HKE) der K+S Minerals and Agriculture GmbH.
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH legte mit Schreiben vom 11.11.2021, ergänzt mit Unterlagen vom 21.12.2021, beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Abdeckung des Haldenkomplexes Halde 2/HKE vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 11.02.2022 (Burg-Sachsenkamm)
zum Vorhaben der Gilde GmbH auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans im förmlichen bergechtlichen Planänderungsverfahren zum bergrechtlich planfestgestellten bergbaulichen Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Burg-Sachsenkamm. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) i. V. m. § 27a Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Auslegung des Plans durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Den Text der ortsüblichen Bekanntmachung finden Sie hier.
Der obligatorische Rahmenbetriebsplan nebst der dazugehörigen Anlagen kann im Zeitraum vom 07.03.2022 bis einschließlich 06.04.2022 hier eingesehen werden.
Öffentliche Bekanntmachung vom 07.02.2022 (Badeborn)
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Badeborn der Brenn- und Baustoffhandel GmbH Badeborn.
Die Brenn- und Baustoffhandel GmbH Badeborn legte mit Schreiben vom 24.01.2022 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 6 Jahre bis zum 31.12.2028 für das bergrechtlich planfestgestellte bergbauliche Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Badeborn vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Übertragung gemäß § 22 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) vom 17.01.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Übertragung der Bewilligung Nr.: II-B-f-289/94-"Marbe-Kies" bekannt. Hier finden Sie den dazugehörigen Lageriss.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 10.01.2022
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrages die Bewilligung Nr.: II-A-f-211/92-"Halberstadt B-81" verlängert.
Teilw. Aufhebung einer Bergbauberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG) vom 06.12.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die teilw. Aufhebung der Erlaubnis gemäß § 7 BBergG mit der Nr.: II-A-f-22/91-"Zscherndorf-Ramsin" bekannt. Hier finden Sie den Lageriss des verbliebenen Feldes.
Öffentliche Bekanntmachung vom 22.10.2021 (Borau-Dehlitz (Lösau))
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Borau-Dehlitz (Lösau) der KLAUS GmbH & Co. KG.
Die KLAUS GmbH & Co. KG legte mit Schreiben vom 28.09.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Änderung der landschaftspflegerischen Begleitplans für das bergrechtlich planfestgestellte bergbauliche Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Borau-Dehlitz (Lösau) vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntgabe der Einwirkungsbereiche gemäß § 3 Absatz 3 EinwirkungsBergV
Das Landesamt für Geologie und Bergbau Sachsen-Anhalt (LAGB) veröffentlicht die Einwirkungsbereiche der untertägigen Bergbaubetriebe, Betriebe mit Hilfe von Bohrungen sowie der Untergrundspeicherbetriebe mit künstlich geschaffenen Hohlräumen in Sachsen-Anhalt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) haben die Unternehmen den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) zu ermitteln. Diese Bereiche kennzeichnen Flächen, in denen 10 cm oder mehr Bodenbewegungen markscheiderisch nachgewiesen worden sind. Nach Prüfung der Bereiche durch das LAGB können diese nun gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV öffentlich bekannt gegeben werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Einwirkungsbereichen finden Sie hier.
Öffentliche Bekanntmachung vom 08.10.2021 (Löberitz)
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Löberitz, Baufeld II der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH.
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH legte mit Schreiben vom 07.09.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Änderung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 21.02.1996 bergrechtlich planfestgestellten Vorhabens Kiessandtagebau Löberitz vor.
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH plant die Änderung der Gestalt des Leitungspfeilers der 380 kV Leitung, welche das Baufeld II von Süd-West nach Nord-Ost quert und die damit verbundene Änderung der durch die Baufeldgrenze festgelegten Abbaukontur. Durch die Änderung kann auf ca. 1 ha Fläche Kies zusätzlich gewonnen werden, da sich die Abbauführung vereinfacht und der Flächenverbrauch für Schutzstreifen gesenkt wird. Darüber hinaus kann eine schützenswerte Feldhecke erhalten werden. Bei der Änderung handelt es sich um ein kleinräumiges Gebiet innerhalb des nach außen abgrenzbaren Gesamtvorhabens Löberitz (innere Änderung).
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Veräußerung von Bergwerkseigentum gem. § 23 Bundesberggesetzt (BBergG), 27.09.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr.: III-A-f-827/90/903-"Heinrichsberg" bekannt.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 21.09.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrages die Bewilligung Nr.: II-B-f-14/94-"Gröben" verlängert.
Öffentliche Bekanntmachung vom 21.09.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stimmt gemäß § 22 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) der Übertragung der Bewilligung Nr.: II-B-f-279/94 Wolmirstedt Flur 31 zu.
Öffentliche Bekanntmachung vom 01.09.2021 (Parey)
zum Vorhaben der Cemex Kies Rogätz GmbH auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für die Planänderung zum bergrechtlich planfestgestellten bergbaulichen Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Parey. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) i.V.m. § 27a Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Auslegung des Plans durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Den Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie hier.
Der obligatorische Rahmenbetriebsplan nebst der dazugehörigen Anlagen kann ab dem 16.09.2021 hier eingesehen werden.
Einstufung der Rohstoffe gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 Bundesberggesetz (BBergG) vom 09.08.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stuft für das Feld Nr.: VI-f-888/21 "Löberitz-Mitte-Ost" die Rohstoffe als grundeigener Bodenschatz "Quarz und Quarzit, soweit sie sich zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium eignen" ein.
Öffentliche Bekanntmachung vom 12.07.2021 (Wefensleben)
zum Vorhaben der Wienerberger GmbH betreffend den Antrag auf Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben Tontagebau Wefensleben. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) i.V.m. § 27a Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Auslegung des Plans durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Den Text der öffentlichen Bekanntmachung finden Sie <link file:7487443 download diesem link erhalten sie weitere>hier.
Der obligatorische Rahmenbetriebsplan nebst der dazugehörigen Anlagen kann ab dem 12.07.2021 hier eingesehen werden.
Verlängerung gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG) vom 15.06.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat nach Prüfung des Antrages die Bewilligung Nr. II-B-f-9/91 - "Tollwitz" verlängert.
Öffentliche Bekanntmachung vom 11.06.2021 (Trabitz/Sachsendorf/Schwarz)
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz, Abbaufeld B3 der Schwenk Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG.
Die Schwenk Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG legte mit Schreiben vom 03.05.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Änderung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 25.04.2006 bergrechtlich planfestgestellten Vorhabens Kiessandtagebau Trabitz/Sachsendorf/Schwarz, Abbaufeld B3 vor.
Die Schwenk Sand & Kies Nord GmbH & Co. KG beabsichtigt für die Nachauskiesung des Abbaufeldes B3 und die abschließende Realisierung der Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen eine Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 5 Jahre bis zum 31.12.2027.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Veräußerung von Bergwerkseigentum gem. § 23 Bundesberggesetzt (BBergG), 09.06.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr. III-A-f-384/90/868-„Prettin/Feld D“ bekannt.
Veräußerung von Bergwerkseigentum gem. § 23 Bundesberggesetzt (BBergG), 09.06.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr. III-A-f-383/90/142-„Prettin/Feld C“ bekannt.
Veräußerung von Bergwerkseigentum gem. § 23 Bundesberggesetzt (BBergG), 09.06.2021
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkseigentums Nr. III-A-f-630/90/143,144-„Gehmen“ bekannt.
Öffentliche Bekanntmachung vom 11.05.2021 (Marbeschacht)
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Marbeschacht der Marbe Kies und Baustoff GmbH & Co. KG.
Die Marbe Kies und Baustoff GmbH & Co. KG legte mit Schreiben vom 06.04.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die beabsichtigte Änderung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 26.08.1998 bergrechtlich planfestgestellten Vorhabens Kiessandtagebau Marbeschacht vor.
Die Marbe Kies und Baustoff GmbH & Co. KG beabsichtigt die Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 8 Jahre bis zum 31.12.2030 bei gleichzeitiger Beschränkung auf eine Abbaufläche von ca. 7,95 ha und einer Reduzierung der jährlichen Fördermenge auf 100.000 t/a.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Einstufung der Rohstoffe gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 Bundesberggesetz (BBergG)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stuft für das beantragte Feld Nr.: VI-f-888/20-"Schwerzau-Ellen" die Rohstoffe als grundeigener Bodenschatz „Ton, der zur Herstellung nicht als Ziegeleierzeugnisse anzusehender keramischer Zeugnisse geeignet ist" ein.
Veräußerung von Bergwerkseigentum gemäß § 23 Bundesberggesetz (BBergG)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkeigentums Nr.: III-A-d/h-615/90/1009-„Zielitz III“ bekannt.
Versagung der Verlängerung der Bewilligung II-A-h-246/93 „Morsleben“ gem. § 16 Abs. 5 Satz 3 Bundesberggesetz (BBergG)
Durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen Anhalt wird bekannt gegeben, dass der Antrag auf Verlängerung des bestätigten Gewinnungsrechts in Form der Bewilligung II-A-h-246/93 „Morsleben“ im Sinne des § 8 BBergG mit Bestandskraft der Entscheidung vom 28.07.2020 versagt worden ist. Die Bewilligung ist somit mit Ablauf der Befristung am 03.10.2020 erloschen.
Aufhebung einer Bergbauberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Aufhebung der Erlaubnis gemäß § 7 BBergG mit der Nr.: I-B-a-399/19 im Erlaubnisfeld Thielbeer bekannt.
Veräußerung von Bergwerkseigentum gemäß § 23 Bundesberggesetz (BBergG)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkeigentums Nr.: III-A-g-628/90/264 Feld "Müncheroda/Reußen" bekannt.
Veräußerung von Bergwerkseigentum gemäß § 23 Bundesberggesetz (BBergG)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) gibt hiermit die Genehmigung zur Veräußerung des Bergwerkeigentums Nr.: III-A-f-584/90/188 Feld "Wegeleben" bekannt.
Verlängerungen gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gibt hiermit die Verlängerung des bestätigten Gewinnungsrechts im Sinne einer Bewilligung Nr.: II-A-f-71/93 Feld "Karsdorf-Steigra" bekannt.
Verlängerungen gemäß § 16 Abs. 5 Bundesberggesetz (BBergG)
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gibt hiermit die Verlängerung des bestätigten Gewinnungsrechts im Sinne einer Bewilligung Nr.: IV-A-f-8/93 Feld "Klieken" und die Verlängerung der Bewilligungen Nr. II-A-f-20/91 Feld "Kayna-Starkenberg", Nr. II-B-b-165/00 Feld "Neu-Schwerzau", Nr. II-B-b-164/00 Feld "Profen-SE" und Nr. II-A-b-67/93 Feld "Profen" bekannt.
Öffentliche Bekanntmachung vom 09.06.2020 (Schladebach)
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Schladebach der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH.
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH legte mit Schreiben vom 31.03.2017 und 19.12.2019 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG - alte Fassung (a. F.)) für die beabsichtigte Änderung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2005 bergrechtlich planfestgestellten landschaftspflegerischen Begleitplans für das Vorhaben Kiessandtagebau Schladebach vor.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e UVPG (a. F.) in Verbindung mit § 3c UVPG (a. F.) anhand der in Anlage 2 zum UVPG (a. F.) aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 04.11.2019 (Untertagedeponie Zielitz)
zum abfallrechtlichen Vorhaben Untertagedeponie Zielitz (UTD Zielitz), Änderung des Betriebs der Silo- und Absackanlage in Form einer Dichteregulierung durch Vermischen von Abfällen mit gleichen und unterschiedlichen Abfallschlüsselnummern der K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Zielitz.
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Zielitz, beantragte mit Schreiben vom 29.11.2018 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) die Änderung des Betriebs der zur Untertagedeponie Zielitz (planfestgestellt mit Beschluss vom 01.06.1994) gehörenden Silo- und Absackanlage (plangenehmigt mit Bescheid vom 03.05.2007).
Die K+S Minerals and Agriculture GmbH nutzt geeignete, silofähige Abfälle, welche in der Silo- und Absackanlage in 80-l-Gewebesäcke verpackt werden, zur Vorbereitung und Herrichtung von Deponiefeldern in der UTD Zielitz. Hierfür soll zukünftig auch das Befüllen jedes 80-l-Gewebesackes mit Abfällen mit gleichen und unterschiedlichen Abfallschlüsselnummern zwecks Dichteregulierung zulässig sein.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 12.07.2019 (Hohengöhren)
zum bergbaulichen Vorhaben Kiessandtagebau Hohengöhren der Gilde GmbH.
Die Gilde GmbH legte mit Schreiben vom 06.06.2019 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung für die beabsichtigte Änderung des mit Planfeststellungsbeschluss vom 14.03.2005 bergrechtlich planfestgestellten Vorhabens Kiessandtagebau Hohengöhren vor.
Die Gilde GmbH beabsichtigt die Änderung des ursprünglich planfestgestellten landschaftspflegerischen Begleitplans.
Das LAGB hat für das vorstehend genannte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 und 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG anhand der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht bei Änderung UVP-pflichtiger Vorhaben durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung vom 15.03.2017 (Tollwitz)
zum Vorhaben der Tollwitzer Kies- und Recyclingwerke GmbH, zur Planänderung vom 18.04.2016 zum planfestgestellten Rahmenbetriebsplan für das bergbauliche Vorhaben Kiessandtagebau Tollwitz.
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 3c Satz 1 und 3 UVPG.
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat für die geplante Änderung des vorstehend genannten bergrechtlich planfestgestellten Vorhabens eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Näheres ist der hier beigefügten Öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen.