Verwaltungsvorschriften des LAGB
Technische Verfügungen des LAGB zur Abfallverwertung in Tagebauen bei der Wiedernutzbarmachung
Technische Verfügung Nr. 18/2007 des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 25. Januar 2007 zur Einführung der "Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen bei der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen - Technische Regeln - Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20"
Die Verwertung mineralischer Abfälle im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen des Steine-/Erdenbergbaus ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Anforderungen der LAGA-Mitteilung Nr. 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln" in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden. Dies schließt die von der 63. Umweltministerkonferenz am 04./05. November 2004 zur Kenntnis genommenen Teile
- II: Technische Regeln für die Verwertung (II.1.2 Bodenmaterial) und
- III: Probenahme und Analytik
ein.
Die derzeit geltende Fassung entspricht folgenden Unterlagen:
- Technische Verfügung Nr. 18/2007 - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil in der Endfassung vom 06.11.2003
- Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (Stand: 05.11.2004)
- Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Teil III: Probenahme und Analytik (Stand: 05.11.2004)