Erdbebengefährdung
Bauten in deutschen Erdbebengebieten
Erdbeben können weder verhindert noch vorhergesagt werden. Der einzig mögliche Schutz besteht in der bebengerechten Auslegung von Gebäuden.
Vorgaben für Entwurf, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen des üblichen Hochbaus in Gebieten mit erhöhter Erdbebengefährdung enthält die DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten, überführt in DIN EN 1998-1/NA:2011).
Dort sind die betroffenen Gebiete Deutschlands in Erdbebenzonen und geologische Untergrundklassen eingeteilt. Die Umsetzung geschieht durch Verwaltungsvorschriften der Bundesländer. In Sachsen-Anhalt erfolgte eine Zuordnung von Gemeinden zu den Erdbebenzonen durch einen Runderlass (Einführung Technischer Baubestimmungen) des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr, veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt 2014, Seite 655.
weitere Informationen:
- Einführung Technischer Baubestimmungen; Liste der Technischen Baubestimmungen, RdErl. des MLV vom 3.11.2014 – 25/24011/01
- Die erdbebengerechte Baunorm DIN EN 1998-1/NA (Fassung 2011-01) und die Zuordnung von Orten zu den Erdbebenzonen, Erdbebenzonenkarte, Kartendienst vom Geoforschungszentrum Potsdam