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Gefahrenabwehrmaßnahmen an Anlagen des Werksteintiefbaus

Immer wieder werden bislang unerkannte Gefahren für die Standsicherheit der Tagesoberfläche unter bebauten Flächen von Ortschaften am Rande vom Harz und Mansfelder Mulde entdeckt, die durch ehemaligen tagesnahen untertägigen Werksteinabbau (Zechsteinkalk oder Sandstein) verursacht sind. In der Regel gibt es darüber keinerlei Unterlagen und Informationen.Das LAGB lässt in diesen Fällen durch Fachfirmen die Gefährdungssituation markscheiderisch und bergschadenkundlich bewerten, veranlasst gegebenenfalls Sofortsicherungsmaßnahmen und Absperrungen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und berät Betroffene zu erforderlichen Verwahrungsmaßnahmen. Typische Schadensmuster sind Tagesbrüche von mehreren Metern Durchmesser und bis zu 10 m Tiefe, mit Hohlräumen von mehreren 1000 m³ Volumen.Für die davon betroffenen Städte und Gemeinden besteht die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem LAGB gegebenenfalls Anträge auf Zuwendung nach der Bergbausanierungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen, um bei vorliegenden Voraussetzungen die Erkundungs- und Sicherungskosten anteilsmäßig beziehungsweise vollständig ersetzt zu bekommen.