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Kontrollergebnisse und -analysen des LAGB

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen ist die zuständige Vollzugsbehörde für Betriebe, die unter den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes [BBergG] fallen.

Nach § 11a des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) erstellen die Länder für ihr Gebiet gemäß Artikel 50 Absatz 2a Satz 1 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VO (EG) 1013/2006) Kontrollpläne für Kontrollen gemäß § 11 Absatz 1 und 2 des AbfVerbrG.

Ergebnissprotokolle und Analysenwerte von Vorortkontrollen des LAGB zu Verfüllbetrieben in Sachsen-Anhalt werden hier als PDF-Dateien bereit gestellt.

Übertägige Abfallverwertungsanlagen im Aufsichtsbereich des LAGB