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Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Etingen-Maschenhorst

Hartsteintagebau Etingen-Maschenhorst, Niederschrift zum Scopingverfahren

Sofern ein Vorhaben nach § 57c Bundesberggesetz (BBergG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, ist hierfür gemäß § 52 Abs. 2a BBergG ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen. Aufgrund der im Zuge der COVID-19-Pandemie bundesweit verfügten weitgehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen hat das LAGB auf die Durchführung des Besprechungstermins zur Abstimmung des Untersuchungsrahmens gemäß § 15 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) verzichtet und statt dessen in Vorbereitung auf das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren  im Zeitraum vom 01.02.2021 bis 26.03.2021ein schriftliches (Scoping-)Verfahren durchgeführt. 

Die Niederschrift zum Scopingverfahren können Sie hier herunterladen:

Niederschrift

Anlage 1: Mustergliederung wasserrechtlicher Fachbeitrag

Anlage 2: Meldebogen Eingriffsregelung

Einleitung des Scopingverfahrens

Die Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG (im weiteren Vorhabensträgerin genannt) ist Inhaberin der Bergbauberechtigung Nr. II-B-g-275/94 zur Gewinnung des bergfreien Bodenschatzes „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“ im Bewilligungsfeld Etingen-Maschenhorst und beabsichtigt, innerhalb dieses Bewilligungsfeldes den anstehenden Quarzporphyr abzubauen. Die Größe der geplanten Gewinnungsfläche beträgt ca. 73 ha. Die maximale Abbautiefe wird mit 44 mNN angegeben. Die Laufzeit des Vorhabens soll nach derzeitiger Planung der Vorhabensträgerin ca. 75 Jahre betragen. Es ist eine teilweise Verfüllung mit standorteigenen Materialien geplant. Nach Abschluss der Gewinnung soll ein Gewässer entstehen. Für die Zeit der Rohstoffgewinnung soll das im Tagebau anfallende Regen- und Grundwasser in Absetzbecken gefasst und anschließend der Vorflut zugeführt werden. Als Vorfluter fungiert die östlich des Bewilligungsfeldes verlaufende Krummbek, welche südlich von Etingen in die Spetze mündet.

Das Vorhaben liegt am nördlichen Rand des Flechtinger Höhenzuges, im Bereich der Gemarkungen Eickendorf, Etingen und Belsdorf. Neben dem Transport der gewonnenen Rohstoffe per Lkw kommt möglicherweise auch ein Transport per Bahn bzw. Schiff in Betracht.

Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um die Gewinnung von nichtenergetischen Bodenschätzen im Tagebau mit einer beanspruchten Abbaufläche von mehr als 25 ha verbunden mit der Notwendigkeit einer nicht lediglich unbedeutenden und nicht nur vorübergehenden Herstellung eines Gewässers handelt, bedarf das Vorhaben entsprechend § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Mit Schreiben vom 22.07.2020 legte die Vorhabensträgerin dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) eine Tischvorlage für die Durchführung eines Scopingverfahrens vor und beantragte nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Beratung und Unterrichtung über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben, die von der Vorhabensträgerin voraussichtlich in den UVP-Bericht aufgenommen werden müssen (Untersuchungsrahmen).

Aufgrund der im Zuge der COVID-19-Pandemie bundesweit verfügten weitgehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verzichtet das LAGB auf die Durchführung des Besprechungstermins und gibt Ihnen hiermit Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme bis zum 26. März 2021. Da die Unterrichtung der Vorhabensträgerin über den Untersuchungsrahmen maßgeblich aufgrund der eingehenden Stellungnahmen erfolgt, wird darum gebeten, Forderungen und Hinweise möglichst konkret zu formulieren.

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