Der wesentlichste Einwand seitens des LAGB betrifft die Methodik zur Untersuchung der Mindestanforderungen an den drei Wirtsgesteinen zur Identifizierung der Teilgebiete. Die BGE verfolgte bei der Identifizierung der Teilgebiete einen chronostratigraphischen Ansatz für Ton- und Salzgesteine bzw. einen tektonostratigraphischen Ansatz für die Kristallingesteine. Zur Überprüfung der Mindestanforderungen für die Teilgebiete empfiehlt das LAGB einen lithologischen Ansatz. Bei diesen geht es um die Zusammensetzung der drei Wirtsgesteine Steinsalz, Ton und Kristallin. Die Datenlage in Sachsen-Anhalt wäre ausreichend um die Teilgebiete anhand der Erkenntnisse zur Lithologie aus vorhandenen Bohrinformationen stärker einzugrenzen.
Das 45 seitige Dokument wurde an die BGE übermittelt. Das LAGB erwartet, dass diese Stellungnahme seitens der BGE geprüft und die Ergebnisse der Prüfung zur nächsten Fachkonferenz Teilgebiete vorgestellt werden.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat im Rahmen der Suche nach einem Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle am 28. September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. In dem Zwischenbericht stellt die BGE die grundsätzlich geeigneten Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in einem der drei Wirtsgesteine Tongestein, Steinsalz oder Kristallingestein erwarten lassen, vor.
Von den 90 identifizierten Teilgebieten betreffen 23 auch das Bundesland Sachsen-Anhalt. Insgesamt sind 12.264 km2 also rund 60 % der Landesfläche von Sachsen-Anhalt als Teilgebiet ausgewiesen.