Am 2. Juli informierte das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) über 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kulturhaus Salzwedel über die Sicherung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage in Brüchau. Im Rahmen der Informationsveranstaltung hielt der für die Anlage zuständige Dezernatsleiter am LAGB, Uwe Berthold, einen ausführlichen Vortrag, der die gesamte Genehmigungshistorie der Anlage beleuchtete. Dabei wurden die bisherigen Maßnahmen, rechtlichen Grundlagen sowie auch die geplanten Schritte erläutert. Besonderes Augenmerk lag auf der Zulassungsfähigkeit des vom Unternehmen Neptune Energy Deutschland GmbH im Oktober 2024 eingereichten Antrags für die Standortsicherung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau. Diese Planung sieht eine Einkapselung der in der Grube liegenden Materialien mit den technischen Anforderungen an eine Deponieklasse III nach Deponieverordnung – dem höchsten Standard der übertägigen Abfallentsorgung in Deutschland – vor.
Im Anschluss hatten die Anwesenden Zeit, alle offen gebliebenen Fragen an das LAGB sowie Vertreter des Unternehmens Neptune Energy zu stellen. So ging es unter anderem um die Gleichwertigkeit der beiden vorhandenen Sicherheitsvarianten Auskofferung und Standortsicherung, die Frage nach möglichen vorhandenen Entsorgungswegen, dem Umgang mit quecksilberhaltigen bzw. NORM-belasteten Materialien sowie die Langzeitsicherheit der Standortsicherung.
Am Ende bekräftigte LAGB-Präsident Uwe Schaar, die bei der Diskussion angebrachten Hinweise bei der Erstellung des Zulassungsbescheides für die Standortsicherung zu berücksichtigen.
Die bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau ist eine ehemalige Tongrube des Ziegelwerks Brüchau und wurde seit 1972 zur Ablagerung von Rückständen aus der Erdgasförderung aus der Region genutzt. Neben bergbaueigenen Abfällen wurden auch bergbaufremde Abfälle eingelagert. Die Entscheidung zur Stilllegung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau war im Jahr 2012 gefallen. Die darauffolgenden Untersuchungsprogramme dienten dazu, die am besten geeignete Sicherungsvariante zu identifizieren. 2020 standen als mögliche Lösungen eine Abdeckung der Grube und die komplette Auskofferung zur Auswahl. Angesichts der Detektion von mindestens einer undichten Stelle in der Grubenbasis kam zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich die Auskofferung in Betracht, um eine Gefährdung von Mensch und Umwelt im Umfeld der Abfallentsorgungsanlage dauerhaft zu verhindern. Daher ordnete das LAGB am 24. August 2020 die Stilllegung mittels einer Auskofferung an.. Gegen die Anordnung des LAGB ging das Unternehmen Neptune rechtlich vor. Im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes zur Auskofferung hatte Neptune bis heute für einen Teil des abgelagerten Deponates keine externen Entsorgungswege ermitteln können und die Auskofferung war daher bisher nicht umsetzbar. Dies betraf die ca. 27.000 t Quecksilber- und NORM-belasteten Abfälle (NORM: naturally occurring radioactive materials, natürlich vorkommende radioaktive Stoffe).
Hier finden Sie die Präsentation des LAGB über die bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau.