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Aktuelles aus dem LAGB

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10.-04.12.2024

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt…

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung in Vorbereitung

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Hartgesteinstagebau…

Herzlich willkommen auf den Seiten des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

Das LAGB wurde am 1. Januar 2002 als obere Landesbehörde gegründet und liegt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der angewandten Geowissenschaften und der Bodenkunde. Für alle öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

Uwe Schaar 

Meldung von Geruchsbelästigungen

Meldungen von Geruchsbelästigungen, die Sie einer bergbaulichen Anlage zuordnen, können Sie auf diesen Wegen an das LAGB richten: hier

Rufbereitschaft des LAGB

Erstmeldungen von Unfällen und Betriebsereignissen sowie Meldungen mutmaßlich altbergbaubedingter Ereignisse (z.B. Tagesbrüche) sind zu richten an: 

0171 5217 246