Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hat am 14. August 2025 die Zulassung der von der Neptune Energy Deutschland GmbH am 29. Oktober 2024 eingereichten Standortsicherung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau erteilt.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen wurde die im Bundesberggesetz vorgesehene Beteiligung von Behörden und der Gemeinde durchgeführt. „Die rechtliche und technische Prüfung der von Neptune vorgelegten Unterlagen wie auch die Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen hat keine Versagensgründe ergeben. Die Zulassung war somit zu erteilen.“ so Präsident Uwe Schaar.
Maßgeblicher Inhalt des vorgelegten Betriebsplanes ist der sichere Einschluss der abgelagerten Abfälle am Standort. Dazu werden die geologische Barriere ertüchtigt und zusätzlich ein technisches Basisabdichtungssystem sowie eine Oberflächenabdichtung auf dem Niveau der Vorgaben von Anhang 1 der Deponieverordnung (DepV) für eine Deponieklasse III errichtet.
Die abgelagerten bergbaulichen Abfälle werden konditioniert und in die ertüchtigte Anlage wieder eingebracht. Mit der Konditionierung wird erreicht, dass keine freien Flüssigkeiten mehr vorhanden sind.
Abschließend sind der Rückbau der technischen Anlagen sowie eine Rekultivierung vorgesehen. Das bestehende Grundwassermonitoring wird während und nach Beendigung der Maßnahmen fortgesetzt.
Alle Maßnahmen können laut Angaben des Unternehmens voraussichtlich bis 2028/2029 vollständig abgeschlossen sein.
Bergrechtliche Betriebspläne sind zuzulassen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 55 Bundesberggesetz erfüllt sind. Betriebsplanzulassungen sind gebundene Entscheidungen, das heißt, bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Zulassung zu erteilen. Das LAGB hat dabei keinen Ermessensspielraum und ist nicht berechtigt, planerische Abwägungsentscheidungen zu treffen.
Den Zulassungsbescheid finden Sie hier.