Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt veröffentlicht seine Anmerkungen zum aktuellen Arbeitsstand der BGE zu den Repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) kategorisiert Gebiete in Deutschland im Rahmen der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle nach ihrer Eignung gemäß dem „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG). Diese Kategorisierung erfolgt auf Basis geologischer Kriterien und wird in verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens kontinuierlich verfeinert.
Das Verfahren dient der Eingrenzung der potenziellen Gebiete und der Ermittlung von Gebieten, die eine höhere geologische Eignung aufweisen. Innerhalb der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) werden Gebiete durch einen vierstufigen Prüfprozess in die Kategorien D (ungeeignet) bis A (beste Eignung) eingeteilt. Diese Einstufung basiert auf spezifischen Kriterien für jedes Wirtsgestein, um eine einheitliche Bewertung der Gebiete zu ermöglichen.
Am 03.11.2025 wurden die neuen Arbeitsstände aus den rvSU nach § 14 Standortauswahlgesetz (StandAG) veröffentlicht. Zwei wesentliche Neuerungen im Vergleich zu der letzten Arbeitsstandveröffentlichung betreffen die Ausweisung von Gebietserweiterungen (im Endlagersuche Navigator schraffiert dargestellt) und Flächen, die bereits die Prüfschritte 1 und 2 der rvSU bestanden haben (im Endlagersuche Navigator türkis dargestellt) und in denen eine vertiefte sicherheitsgerichtete Bewertung beginnt. Das betrifft in Sachsen-Anhalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Teilgebiet 012_01TG_198_01IG_K_g_RHE (Rhenoherzynikum/Harz) und 078_02TG_197_02IG_S_f_z (Thüringer Becken). Es handelt sich hierbei nicht um eine Standortfestlegung, sondern um einen Arbeitsstand innerhalb der Phase I des Standortauswahlverfahrens. Von Gebietserweiterungen ist Sachsen-Anhalt im Teilgebiet 055_00TG_130_00IG_S_s_z (Jahrstedt) betroffen. Die Gebietserweiterung wurde der Kategorie C zugeordnet.
Der Abschluss von Phase I, Schritt 2 des Standortauswahlverfahrens zur Endlagersuche und damit der Vorschlag von Standortregionen durch die BGE wird für das Jahr 2027 erwartet. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die Standortregionen, die anschließend in Phase 2 übertägig erkundet werden sollen, verbindlich festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht potentiell die Möglichkeit, dass sich die bereits kategorisierten Gebiete ändern, da die laufenden geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungen sowie vorläufige Sicherheitsuntersuchungen zu neuen Erkenntnissen führen können.
Weitere Informationen zur Standortauswahl finden Sie hier.





