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Öffentliche Bekanntgabe der Einwirkungsbereiche gemäß § 3 Absatz 3 EinwirkungsBergV

Das Landesamt für Geologie und Bergbau Sachsen-Anhalt (LAGB) veröffentlicht die Einwirkungsbereiche der untertägigen Bergbaubetriebe, Betriebe mit Hilfe von Bohrungen sowie der Untergrundspeicherbetriebe mit künstlich geschaffenen Hohlräumen in Sachsen-Anhalt.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) haben die Unternehmen den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) zu ermitteln. Diese Bereiche kennzeichnen Flächen, in denen 10 cm oder mehr Bodenbewegungen markscheiderisch nachgewiesen worden sind. Nach Prüfung der Bereiche durch das LAGB können diese nun gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV öffentlich bekannt gegeben werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Einwirkungsbereichen finden Sie hier