Im Rahmen der Verfahrensbeteiligung hat das LAGB dazu folgende Behörden, Ämter und Kommunen eingebunden:
- Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
- Altmarkkreis Salzwedel
- Stadt Kalbe (Milde).
Im Ergebnis der eigenen Bewertung des Abschlussberichtes sowie der eingeholten Stellungnahmen ist das LAGB zur Auffassung gelangt, dass die einzig rechtlich umsetzbare Variante, zur Stilllegung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau, die Variante Auskofferung und externe Entsorgung ist. In der Konsequenz hat das LAGB am 24.06.2020 das Unternehmen Neptune Energy Deutschland GmbH aufgefordert einen entsprechenden Abschlussbetriebsplan zu erstellen und dem LAGB zur Zulassung vorzulegen. Aufgrund der nun verfügbaren Ergebnisse, aus der jahrzehntelangen Erkundung von Deponat, Geologie und Grundwasser der Abfallentsorgungsanlage Brüchau, hält das LAGB eine Erarbeitung des Abschlussbetriebsplanes bis Jahresende für realistisch.