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Formular Förderabgabeerklärung

Erläuterungen

Maßgeblich für die Erhebung und Entrichtung der Förderabgabe sind §§ 31 und 32 des Bundesberggesetzes (BBergG) sowie die Verordnung über Feldes- und Förderabgabe des Landes Sachsen-Anhalt (FörderAVO) vom 15.07.2019 in der jeweils geltenden Fassung.

Abgabepflichtige haben bis zum 31. Juli eines jeden Jahres für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum eine Förderabgabeerklärung für die gewonnenen bergfreien Bodenschätze abzugeben und die Förderabgabe bzw. den die Abschlagszahlungen übersteigenden Betrag zu entrichten.

Ausführliche Informationen finden Sie HIER.

Mit dem Ihnen übersandten LAGB-Zugangscode können Sie ganz einfach Ihre Förderabgabeerklärung über folgendes Formular abgeben.

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Allgemeine Angaben

Auch der rechte Bereich kann verwendet werden

Marktwerte für 2024 in Sachsen-Anhalt

Bodenschatz Marktwert in €/ME Abgabesatz¹
Steinsalz und Sole 33,57/t 1 v. H. /0,5 v. H.²
Kiese und Sande Quarz- und Spezialsande 5,0/t 8 v. H.
Natursteine 9,59/t 5 v. H.
tonige Gesteine 16,92/m³ 10 v. H.
Gesteine zur Herstellung von Werk- und Dekosteinen aus Sandsteinen 26,54/t 4 v. H.

¹ Die genannten Abgabesätze richten sich nach § 12 Abs. 2 der Verordnung über Feldes- und Förderabgabe. Diese Regelung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Marktwerte bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Bitte informieren Sie sich nach Ablauf dieser Frist darüber, welche Abgabesätze ab dem 1. Januar 2028 gelten.

² Soweit Steinsalz bzw. Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen wurde und nicht wirtschaftlich verwertet werden konnte.

Die Marktwerte der vergangenen Jahre finden Sie hier Formulare Feldes- und Förderabgaben (sachsen-anhalt.de)