Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Parey
Förmliches bergrechtliches Planänderungsverfahren
Parey - Planänderungsbeschluss
Die Cemex Kies Rogätz GmbH gewinnt im bergrechtlich planfestgestellten Kiessandtagebau Parey Kiese und Kiessande. Zur Weiterführung des Betriebes am Standort Parey bis zum 31.12.2043 wurde die Erweiterung der bisher planfestgestellten Abbaufläche um ca. 10,6 ha beantragt.
Die Cemex Kies Rogätz GmbH legte dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) hierzu den obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 22.07.2021 für die Änderung des bergrechtlich planfestgestellten bergbaulichen Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Parey vor.
Mit Entscheidung des LAGB vom 13.12.2022 (Az.: 33-05120-5148-23250/2022) ist der obligatorische Rahmenbetriebsplan für die Änderunges der planfestgestellten Vorhabens Kiessandtagebau Parey gemäß §§ 52 Abs. 2c und 57a bis 57c Bundesberggesetz (BBergG) zugelassen worden.
Eine Ausfertigung der bergrechtlichen Entscheidung kann hier im Zeitraum vom 01.03.2023 bis einschließlich 14.03.2023 eingesehen werden.
Parey - Planänderungsbeschluss
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Ausfertigung Planänderungsbeschluss vom 13.12.2022
Dateiname: 23250-2022_Ausfertigung_Entscheidung_PAEB.pdf – Dateigröße: 3 MB
Parey - Planänderung - förmliches bergrechtliches Planänderungsverfahren zum Planänderungsvorhaben Erweiterung und Verlängerung Vorhabenslaufzeit
Parey - Planänderung - obligatorischer Rahmenbetriebsplan zum Planänderungsvorhaben Erweiterung und Verlängerung Vorhabenslaufzeit
Die Cemex Kies Rogätz GmbH, im Folgenden als Antragstellerin benannt, legte mit Schreiben vom 04.08.2021 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) für die Durchführung des bergrechtlichen Planänderungsverfahrens einen obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für das bergrechtlich planfestgestellte Gewinnungsvorhaben Kiessandtagebau Parey vor. Die Antragstellerin beabsichtigt mit der Planänderung eine Erweiterung der Vorhabensfläche um ca. 10,6 ha und die Verlängerung der Vorhabenslaufzeit um 21 Jahre bis zum 31.12.2043.
Zugänglichmachung der zur Einsicht auszulegenden Unterlagen im Internet
Gemäß § 1 Nr. 6 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) sind die Vorschriften des PlanSiG auf das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren anwendbar. Vorliegend wird für dieses Vorhaben gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG i. V. m. § 27a Abs. 1 Satz 2 VwVfG die Auslegung des Plans durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Text der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung