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Verwaltungsvorschriften des LAGB

Technische Verfügungen des LAGB zur Elektro-Bergverordnung

Technische Verfügung Nr. 1/2004 des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 1. Januar 2004 mit "Hinweisen und Erläuterungen zur Elektro- Bergverordnung - ElBVO"

Die Bergverordnung für elektrische Anlagen (Elektro-Bergverordnung - ElBVO) vom 27. November 2001 (GVBl. LSA S. 476) ist seit dem 1. Dezember 2001 in Kraft.

Die ElBVO regelt die Verwendung (Errichtung und Betrieb) aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in den unter Bergaufsicht stehenden Betrieben unter Tage, in Tagesanlagen (ausgenommen: elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen) und in Tagebauen. Sie enthält die bergbehördlichen Vorschriften für elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel unter Berücksichtigung von europäischen und nationalen Anforderungen.

Die Hinweise und Erläuterungen der "Technischen Verfügung Nr. 1/2004" betreffen unter anderem die Abgrenzungen zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Explosionsschutzverordnung (11. GSGV).

Technische Verfügung Nr. 1/2004 zur Elektro-Bergverordnung