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Verwaltungsvorschriften des LAGB

Technische Verfügungen des LAGB zur Betriebssicherheitsverordnung in bergbaulichen Bereichen

Technische Verfügung Nr. 4/2004 des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 16. Juni 2004 über die "Vollzugshilfe zur Betriebssicherheitsverordnung für den bergbaulichen Bereich"

Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde das Recht im Bereich der Betriebs- und Anlagensicherheit im Jahre 2002 völlig neu geordnet. Die Regelungen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und die Regelungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wurden vereinheitlicht und zusammengefasst. Für überwachungsbedürftige Anlagen in Tagesbetrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, gilt gemäß § 1 Abs. 4 Satz 2 BetrSichV der Abschnitt 3 der Verordnung: "Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen". Die Vollzugshilfe gibt Erläuterungen unter anderem zum Anwendungsbereich, den überwachungsbedürftige Anlagen, Druckgeräten (Druckbehälter und Dampfkesselanlagen) sowie den Übergangsvorschriften und so weiter.