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Verwaltungsvorschriften des LAGB

Technische Verfügungen des LAGB zur Abfallverwertung in Tagebauen bei der Wiedernutzbarmachung

Technische Verfügung Nr. 18/2007 des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 25. Januar 2007 zur Einführung der "Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen bei der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen - Technische Regeln - Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20"

Die Verwertung mineralischer Abfälle im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Tagebauen des Steine-/Erdenbergbaus ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Anforderungen der LAGA-Mitteilung Nr. 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln" in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden. Dies schließt die von der 63. Umweltministerkonferenz am 04./05. November 2004 zur Kenntnis genommenen Teile

  • II: Technische Regeln für die Verwertung (II.1.2 Bodenmaterial) und
  • III: Probenahme und Analytik

ein.

Die derzeit geltende Fassung entspricht folgenden Unterlagen: